Aktuelle Meldungen Juni 2015
BNetzA ändert Anzeigeverfahren bei individuellen Netzentgelten
Letztverbraucher, die ein individuelles Netzentgelt gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (Atypik) oder Satz 2 StromNEV (7.000-Stunden-Regelung) für das Jahr 2015 in Anspruch nehmen wollen, müssen dies bis zum 30.09.2015 anzeigen
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Keine Einwände gegen EEG-Änderungsgesetz
Der Bundesrat billigt damit die Aufnahme weiterer Branchen in die Besondere Ausgleichsregelung
Frist zur Registrierung von EEG-Bestandsanlagen läuft ab
Am 1. Juli 2015 endet die Übergangsfrist zur Registrierung von EEG-Bestandsanlagen im Anlagenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA)
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Individuelle Netzentgelte: Frist zur Datenmeldung endet
Letztverbraucher mit individuellen Netzentgelten müssen bis zum 30. Juni Daten an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übermitteln
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BMF bestätigt Stromsteuerbefreiung für Eigenerzeuger
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) schafft Klarheit zur Stromsteuerbefreiung bei Energie-Eigenproduktion
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