Aktuelle Meldungen Juni 2015

BNetzA ändert Anzeigeverfahren bei individuellen Netzentgelten

Letztverbraucher, die ein individuelles Netzentgelt gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (Atypik) oder Satz 2 StromNEV (7.000-Stunden-Regelung) für das Jahr 2015 in Anspruch nehmen wollen, müssen dies bis zum 30.09.2015 anzeigen

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Keine Einwände gegen EEG-Änderungsgesetz

Der Bundesrat billigt damit die Aufnahme weiterer Branchen in die Besondere Ausgleichsregelung

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Frist zur Registrierung von EEG-Bestandsanlagen läuft ab

Am 1. Juli 2015 endet die Übergangsfrist zur Registrierung von EEG-Bestandsanlagen im Anlagenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA)

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Individuelle Netzentgelte: Frist zur Datenmeldung endet

Letztverbraucher mit individuellen Netzentgelten müssen bis zum 30. Juni Daten an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übermitteln

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BMF bestätigt Stromsteuerbefreiung für Eigenerzeuger

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) schafft Klarheit zur Stromsteuerbefreiung bei Energie-Eigenproduktion

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