Keine Einwände gegen EEG-Änderungsgesetz

Der Bundesrat billigt damit die Aufnahme weiterer Branchen in die Besondere Ausgleichsregelung

In seiner Sitzung am 12. Juni 2015 erhebt der Bundesrat keine Einwände gegen das zweite EEG-Änderungsgesetz und ruft den Vermittlungsausschuss nicht an. Mit dem Änderungsgesetz, das der Bundestag bereits am 21. Mai 2015 beschlossen hatte, wird eine Begrenzung der EEG-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung für weitere energieintensive Branchen ausgeweitet. Begünstigt sind die Sektoren „Schmieden und Härtereien“ sowie „Oberflächenveredelung“.

Der Gesetzesentwurf kann damit nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und seiner Veröffentlichung in Kraft treten. Das Änderungsgesetz enthält eine Übergangsregelung, die es den begünstigten Unternehmen abweichend von den nach § 66 Abs. 1 S. 1 EEG eigentlich maßgeblichen Fristen (30. September 2014 bzw. 30. Juni 2015) ermöglicht, die erforderlichen Anträge für die Begrenzungsjahre 2015 und 2016 noch bis zu einen Monat nach Verkündung des Änderungsgesetzes im Amtsblatt zu stellen (materielle Ausschlussfrist).

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