BMF bestätigt Stromsteuerbefreiung für Eigenerzeuger

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) schafft Klarheit zur Stromsteuerbefreiung bei Energie-Eigenproduktion

Das BMF stellte mit einem Schreiben vom 29. April 2015 (III B 6 – V 4250/05/10003) klar, dass Strommengen, die in einer Anlage mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt erzeugt und kaufmännisch-bilanziell in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist werden, um hierfür die EEG-Vergütung beziehungsweise den KWK-Zuschlag zu erlangen, auch weiterhin nach § 9 Absatz 1 Nr. 3 a StromStG steuerbefreit sind, sofern der Anlagenbetreiber die Strommengen vor Ort selbst verbraucht. Damit wollte das Ministerium offenbar Zweifel ausräumen, die aufgrund seines Schreibens vom 23. März 2015 entstanden waren. Darin hatte es die Stromsteuerbefreiung im Rahmen des sogenannten Energie-Contractings nach § 9 Absatz 1, Nr. 3 b StromStG erheblich eingeschränkt.

Zurück

Archiv