Zielwert erreicht: Spitzensteuerausgleich auch für 2015

Die Unternehmen haben die Energieintensität erfolgreich gesenkt

Nach einer Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft aus dem Jahr 2012 hängt die Gewährung des Spitzenausgleichs für Strom- und Energiesteuern u. a. davon ab, dass die Unternehmen des produzierenden Gewerbes ihre Energieintensität reduzieren. Der für das Antragsjahr 2015 im maßgeblichen Bezugsjahr 2013 festgelegte Zielwert zur Reduzierung der Energieintensität beträgt 1,3 % gegenüber der jahresdurchschnittlichen Energieintensität im Zeitraum 2007 bis 2012.
Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Energieintensität gegenüber dem Basiswert um 4,5 % reduziert wurde. Auf der Grundlage dieses Gutachtens hat das Bundeskabinett am 21. Januar 2015 festgestellt, dass die Unternehmen den Zielwert erreicht haben. Damit wird ihnen auch im Jahr 2015 der Spitzenausgleich für Strom- und Energiesteuern gewährt.

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