Arbeitsentwurf zum KWK-Gesetz kursiert

Aktueller Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium zum neuen KWK-G im Umlauf

Ein offizieller Referentenentwurf werde im Laufe der kommenden Woche erwartet. Vertreter aus dem Umfeld der Branche reagieren irritiert über die Vorgehensweise des Ministeriums. Nach Einschätzung von Branchenvertretern habe sich bei dem Arbeitsentwurf nicht viel geändert im Vergleich zum 7. Juli 2015. Drei Themen wären verändert worden: Erstens die Bezugsbasis für das 25 %-Ziel bis 2020. Ursprünglich bezogen sich die 25 % KWK-Anteil auf die Stromerzeugung. Im Entwurf vom 7. Juli brachte das Ministerium dann die thermische Erzeugung ins Spiel. Nun ist als Referenz der 25 % die "regelbare Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020" anvisiert. Das heißt, es wird die Stromerzeugung der regelbaren Anlagen ohne Fluktuierende wie Windenergie und Photovoltaik zu Grunde gelegt. Insgesamt stellt dieser Schritt eine Besserstellung dar, sei jedoch noch immer kein klares Signal für den KWK-Ausbau. Zweitens werde laut des Entwurfes die Grenze für die Zahlung des Zuschlags bei Bestandsanlagen von zehn MW auf zwei MW reduziert, was allgemein als positiv wahrgenommen wird. Als dritte Änderung wurde eine besondere Kategorie im Industriebereich geschaffen: Neben den stromkostenintensiven Unternehmen sollen nun weitere Unternehmen einen Eigenverbrauchszuschlag bekommen. Diese Unternehmen und Branchen dürfen aber vom Bundesminister ausgewählt werden, und zwar mit Hilfe einer Verordnung. Um diese Verordnung umzusetzen, hat sich der Wirtschaftsminister eine Verordnungsermächtigung in den Entwurf eintragen lassen. Ob die Parlamentarier Gabriel aber diese Ermächtigung zugestehen bleibt offen.

Der nun bekannt gewordene Entwurf umfasst im Wesentlichen die bereits im Rahmen der Weißbuch-Vorlage des BMWi bekannt gewordenen Eckpunkte. Der Anteil des KWK-Stroms soll auf 25 % der regelbaren Stromerzeugung ausgebaut werden, um vier Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Neue oder modernisierte Kohle-KWK sollen nicht mehr gefördert werden. Für den Umstieg auf gasbetriebene KWK wird ein Zuschlag bezahlt. Die Förderung für KWK, die ins allgemeine Netz einspeist, wird angehoben. Selbst verbrauchter Strom bekommt keine Förderung mehr, ausgenommen sind jedoch Kleinanlagen und Anlagen in der energieintensiven Industrie. Für gasbefeuerte KWK der allgemeinen Versorgung gilt die Förderung befristet bis 2019, ab 2017 erfolgt eine Evaluation. Um die Flexibilisierung zu fördern, gilt ab 100 kW eine verpflichtende Direktvermarktung und es gibt keine Förderung bei negativen Strompreisen. Die Förderung von Wärmespeicher und -netzen wird erhöht.

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