Windernergie: Bayern ändert umstrittene Regelung

Klage gegen 10-H-Regelung zeigt Erfolg: Staatsregierung streicht die Passage zur Übergangsregelung ersatzlos

Wie die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) in ihrem Online-Auftritt berichtet, zeigt eine Populärklage zweier Grünenpolitiker gegen die 10-H-Regelung, welche den Abstand zur Wohnbebauung regeln soll, erste Erfolge. Mit ihrer Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof hatten der ehemalige Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell und der Würzburger Grünen-Politiker Patrick Friedl auf eine Schieflage beim Windenergieausbau in Bayern hingewiesen.

Am 31. Juli 2015 wurde das ersatzlose Außerkrafttreten der Übergangsregelung des Art. 84 S. 3 BayBO im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Ursprünglich sollte die Übergangsregelung laufende Verfahren schützen sowie solche Projekte, die bereits vor dem 4. Februar 2014 mit einem vollständigen Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht wurden, und deshalb noch ohne Beachtung der 10-H-Regelung abgeschlossen werden könnten. Als Folge der Änderung wäre der Bestandsschutz für geplante Windenergieanlagen allein durch Zeitablauf bis Ende 2015 entfallen.

Als Reaktion auf die Klage habe der Bayerische Landesgesetzgeber den ersten Paragraphen aus dem beklagten 10-H-Gesetz selbst gestrichen. Nach Aussage von Hans-Josef Fell hätte die beklagte Übergangsregelung alleine schon viele beantragte Windkraftprojekte zu Fall gebracht. Nach der Streichung hätten nun zumindest die Anlagen, die vor dem 4. Februar 2014 einen vollständigen Antrag eingereicht hatten, Rechtssicherheit bekommen und könnten so noch ohne 10-H genehmigt werden.  Mit Spannung erwarten die Kläger nun die Entscheidung über ihre Popularklage gegen das 10-H-Gesetz. Sie sind überzeugt, dass auch die noch übrigen Vorgaben der 10-H-Regelung einer Prüfung nicht stand halten.

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