Ergänzungen zur BesAR EEG

Das BAFA veröffentlicht mit Stand vom 28. Mai 2015 eine Ergänzende Erläuterung zur Antragstellung (BesAR) 2015 im Online-Portal ELAN-K2 für die Besondere Ausgleichsregelung nach EEG veröffentlicht

Ab dem Antragsjahr 2015 muss der Antrag für die BesAR elektronisch über das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtete Portal ELAN-K2 gestellt werden. (siehe EEG 2014, § 66 Abs. 2 Satz 1). Die online nutzbare Fachanwendung beruht auf dem Konzept der Benutzer-Selbstverwaltung: Um an diesem Verfahren des Online-Portals des BAFA teilnehmen zu können, muss das antragstellende Unternehmen zunächst an einem Registrierungsprozess teilnehmen. Eine entsprechende Anleitung zur Selbstregistrierung sowie eine Anleitung zur Antragstellung finden Antragsteller im Online-Portal ELAN-K2 unter Downloads.

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