Verfassungsbeschwerde gegen EEG Novellierung

Verein reicht Verfassungsbeschwerde ein, weil das EEG 2014 den Bestandsschutz von Biogasanlagen verletze

Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zielt auf die sogenannte Höchstbemessungsleistung auf 95 % der bisherigen Anlagenleistung, die zu einem massiven Einbruch der Umsätze von Biogasanlagen-Betreibern führt. Allein für die Mitglieder des Vereins Nachhaltige Energien e. V. liegen die Verluste pro Jahr nach eigenen Angaben bei ca. 5,5 Mio. Euro. Durch die Einführung der Höchstbemessungsleistung verzeichne ein optimal arbeitender Biogasproduzent bei einem Marktpreis von 4 ct/kWh ein jährliches Minus von 27.000 Euro. Betroffen seien vor allem Betreiber, die erst kürzlich in hochwertige Technik investiert haben. Sinnvolle Anlagenerweiterungen und Effizienzsteigerungen würden damit unwirtschaftlich, da die Beschränkung zum Zeitpunkt der Planung und Installierung nicht absehbar war und ein erheblicher Gewinnanteil durch den Gesetzgeber im Nachhinein gestrichen wurde.

Die vom Verein Nachhaltige Energien e. V. in Karlsruhe eingereichte verfassungsrechtliche Beschwerde soll den Gesetzgeber an das Versprechen der Investitionssicherheit in den Vorgängergesetzen des EEG 2014 erinnern. Die mit der EEG Novellierung eingeführte Höchstbemessungsleistung stellt aus Sicht der Klagegemeinschaft einen rechtswidrigen Eingriff in das von Art. 14 Grundgesetz geschützte Eigentum dar. In der Beschwerde soll der Nachweis geführt werden, dass sich die Beschränkung überhaupt nicht auf die EEG-Umlage auswirkt, was mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht zu vereinbaren ist.

 

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