Novelle des EDL-G tritt in Kraft

Unternehmen, die nicht zur KMU gehören, müssen ein Energieaudit durchführen

Ab dem 22. April 2015 gilt das novellierte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G): Unternehmen, die nicht zur Kategorie der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gehören, müssen erstmals bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchführen, und danach im Intervall von vier Jahren. Die Änderungen des EDL-G dienen der Teilumsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie. Die Verpflichtung gilt unabhängig von etwaigen Energie- oder Stromsteuerentlastungen oder der Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG auch für Unternehmen, die nicht dem produzierenden Gewerbe angehören wie Dienstleister, Handelsunternehmen, Krankenhäuser etc.

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