Energieaudits nach EDL-G beschlossene Sache

en-control bietet Unterstützung bei Orientierung und Durchführung

Die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen am Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) setzen eine europäische Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz um. Nach letz-ten Änderungen verabschiedete der Deutsche Bundestag am 05. Februar 2015 die Novellie-rung des Gesetzes; der Bundesrat stimmte den Änderungen am 06. März 2015 zu.


Die Neufassung EDL-G verpflichtet Unternehmen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Diese Energieaudits müssen danach alle vier Jahre wiederholt werden. Als Nachweis zur Erfüllung der EDL-G Vorgaben reicht alternativ ein zer-tifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS).


Ausgenommen von den neuen EDL-G Vorgaben sind Kleinstunternehmen und kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Diese Unternehmen definiert die EU nach den Kriterien Mit-arbeiterzahl und Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme: Unternehmen mit weniger als 250 Mitar-beiter und Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro.


Alle anderen Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, sind zukünftig zur Um-setzung von energetischen Auditierungsmaßnahmen verpflichtet. Diese Verpflichtungen um-fassen auch dezentrale Standorte und Unternehmen, an denen Sie mehrheitlich beteiligt sind (verbundene Unternehmen). Bei Nichterfüllung sieht die Gesetzgebung Bußgelder vor.


en-control unterstützt Unternehmen bei der Auditierung


Wir suchen für Ihr Unternehmen nach geeigneten Alternativen zur Umsetzung der Vorgabe, denn sowohl die DIN EN 16247-1 als auch die ISO 50001 weisen Vor- und Nachteile auf. Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 greift z. B. tief in die Struktu-ren der Unternehmen ein. Für dieses System benötigen Sie darüber hinaus eine jährliche Zertifizierung. Während ein Audit gemäß DIN EN 16247-1 nur alle vier Jahre gefordert wird, ist dabei detaillierte Bestandsaufnahmen notwendig.


Das sogenannte „Multi-Site-Verfahren“ im Rahmen der DIN EN 16247-1 ermöglicht ein clus-tern vergleichbarer Standorte. Zusammengefasst müssten Unternehmen nicht mehr jeden Standort, sondern nur noch eine bestimmte Anzahl an Stichproben auditieren. Die Regelun-gen und Bestimmungen zu diesem Verfahren formuliert das BAFA aktuell aus. Ein Entwurf dieser sogenannten Merkblätter wurde bereits veröffentlicht. Auch wenn diese noch nicht offiziell sind, sollten Sie schon jetzt handeln.


Wir verfolgen seit vielen Jahren die Gesetzgebungsprozesse: Wir als Experten können Sie daher immer über den aktuellen Stand informieren, damit Sie nur wirklich notwendige Maßnahmen einleiten. Individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt führen wir ein Auditierungsprojekt für Sie durch, auf dessen Basis Sie Erfahrungen für Ihr Unternehmen sammeln. Zudem können wir für Sie zügig handeln, damit Sie Ihre Energieaudits rechtzeitig vorlegen und keine Frist verpassen.

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