BAFA startet Konsultationsprozess

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bittet Unternehmen um Stellungnahme zum Merkblatt für Energieaudits nach dem EDL-G

Das BAFA ruft im Rahmen eines Konsultationsverfahrens Verbände, Unternehmen sowie Energieberater dazu auf, eine Stellungnahmen zum "Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8ff. EDL-G". Auf seiner Internetseite veröffentlicht das BAFA einen Entwurf zu diesem Merkblatt.  Stellungnahmen können im Zeitraum vom 1. bis 17. April 2015 an die E-Mail-Adresse energieaudits@bafa.bund.de gesendet werden.

Das novellierte Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verpflichtet Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission sind, bis zum 5. Dezember 2015Energieaudits durchzuführen. Und danach alle vier Jahre.

Das Merkblatt soll den betroffenen Unternehmen (Nicht-KMU) bei der Durchführung von Energieaudits nach § 8 EDL-G eine Hilfestellung geben. Die Veröffentlichung des endgültigen Merkblatts auf der Internetseite des BAFA soll voraussichtlich Ende April erfolgen. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/konsultation_merkblatt/index.html
 

Zurück

Archiv