Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie verabschiedet

Mit der heutigen Entscheidung billigt der Bundesrat den vom BMWi erarbeiteten Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

Nach Aussage des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Rainer Baake, sei das Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der deutschen Energieeinsparziele. Nach Baakes Auffassung liege eine umfassende Information über Energieeinsparpotenziale im Unternehmen über die sogenannten Energieaudits in ihrem ureigenen Interesse. Gut informierte Unternehmen würden mehr in Energieeffizienz investieren und damit auch ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Zugleich wird mit dem Gesetz eine Sofortmaßnahme des Nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz umgesetzt.
Das Gesetz verpflichtet große Unternehmen bis zum 5. Dezember 2015, und danach alle vier Jahre, Energieaudits durchzuführen. Bereits heute nutzen viele Unternehmen Energieaudits, um systematisch Verbesserungschancen in betrieblichen Energieversorgungssystemen zu identifizieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen. Das BAFA wird als Hilfestellung für Unternehmen bei der Umsetzung der Auditpflicht ein Merkblatt veröffentlichen, das spezielle Fragen z. B. zur Auditpflicht bei Unternehmen mit vielen Filialen beantwortet.
Das Gesetz tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2015 in Kraft.

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