Zeitgleichheit bei Eigenverbrauchsnachweis obligatorisch

Um weiterhin eine Befreiung von der EEG-Umlage zu erhalten, müssen Industrieunternehmen ab August 2014 die Zeitgleichheit der Erzeugung und des Verbrauches nachwiesen

Viele Industrieunternehmen investierten in der Vergangenheit in eigene Kraftwerke, um  selbst Strom günstig, abgabenfrei, flexibel und vor allem bedarfsgerecht zu erzeugen. Damit der selbst erzeugte und selbst verbrauchte Strom von Bestandsanlagen weiterhin von der EEG-Umlage befreit ist, muss seit dem 01.08.2014 die Zeitgleichheit der Erzeugung und des Verbrauches nachgewiesen werden (§ 61 Abs. 7 EEG). Die in der Energiewirtschaft übliche kleinste Zeiteinheit ist die Viertelstunde. Es ist deshalb sinnvoll, den Nachweis des Zeitgleichheitskriteriums in Viertelstundenwerten zu führen, was vielfach aber nicht möglich ist.
Stromeigenerzeugende Industrieunternehmen müssen für alle Ein- und Ausspeisungen für jedes 15-Minuten-Invervall Messwerte vorlegen. Dazu müssen sowohl erzeuger- als auch verbrauchsseitig registrierende Lastgangmessungen oder intelligente Messsysteme vorhanden sein. In der Praxis ist dies in den Betrieben aber häufig nicht der Fall. Verbrauchsmesseinrichtungen werden oft nur monatlich, quartalsweise oder jährlich ausgelesen; Viertelstundenwerte liegen nicht überall vor.
Um trotzdem die Zeitgleichheit nachweisen zu können, bietet sich - als empfehlenswerte Übergangslösung, wenn nicht § 61 Abs. 7 Satz 2 EEG 2014 einen Viertelstundennachweis ohnehin entbehrlich macht - das in der Energiewirtschaft altbekannte Standardlastprofil an: Dieses Verfahren wird immer dann angewendet, wenn die Messung von Viertelstundenwerten aus Abrechnungsgründen erforderlich ist, aber aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht in Betracht kommt. Die Übertragung dieser Überlegungen auf diesen Sachverhalt liegt zwar nahe, kann aber abschließend nicht geklärt werden; trotzdem kann aus der Kombination von 15-Minuten-Messwerten der Netzübergabepunkten und der Erzeugung für den Großteil der eigenerzeugten Energiemenge nachgewiesen werden, dass diese auch gleichzeitig selbst verbraucht wurde. Liegen solche Informationen vor, kann man den Nachweis mit intelligenten Rechenalgorithmen und passenden Standardlastprofilen führen.
Um weiteres Optimierungspotential zu heben, kann das bestehende Messkonzept modernisiert und durch Viertelstundenerfassungsgeräte ergänzt werden. Dadurch wird das Risiko verringert, dass der Nachweis der Zeitgleichheit aufgrund der Nichteinhaltung gängiger energierechtlicher Vorgaben im Messwesen auf einmal nicht mehr möglich ist.
Die genauen Anforderungen an den Nachweis wurden leider noch nicht abschließend definiert und das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ebenfalls noch keinen Prüfungsstandard vorgelegt. Allerdings ist unter den jetzigen Gegebenheiten das oben genannte Verfahren dringend empfehlenswert.
Bei der Modernisierung des Messkonzeptes gilt es - unter Wirtschaftlichkeitsbetrachtung - die Zählertechnik, die Kommunikationstechnik und die dazugehörige IT-Infrastruktur sorgfältig auszuwählen. Im Bereich des Messwesens werden vielschichtige Dienstleistungsmodelle angeboten. Entscheidet sich ein Industriestandort für ein zukunftsfähiges Messkonzept, so kann er mittels der zeitlich hochaufgelösten Messdaten Energiemanagementsysteme bereitstellen. Dies wiederum ermöglicht dann durch Lastmanagement den Eigenverbrauch aktiv weiter zu optimieren.

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