BesAR im Antragsjahr 2019

Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen und maßgebliche Durchschnittsstrompreise veröffentlicht

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Homepage ein aktuelles Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen für das Antragsjahr 2019 sowie maßgebliche Durchschnittsstrompreise als Berechnungsgrundlage für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) veröffentlicht. Auf 95 Seiten informiert das Papier über die Antragsvoraussetzungen, Antragsverfahren sowie notwendige beizubringenden Nachweise. Aussagen zu den gesetzlichen Neuregelungen der Drittmengenabgrenzung sind nicht enthalten und werden erst im neuen Hinweisblatt „Stromzähler“ erwartet. Zusätzlich enthält das Merkblatt jedoch gesonderte Kapitel über Antragstellung als selbständiger Unternehmensteil, Anträge nach § 64 Abs. 5a EEG 2017 sowie Sonderfälle bei Neugründungen oder Umwandlungen. Gleichzeitig wurden die Durchschnittsstrompreise für die BesAR im Antragsjahr 2019 veröffentlicht. Seit 2016 sind im Rahmen der Antragstellung nicht mehr die tatsächlichen Stromkosten des antragstellenden Unternehmens, sondern vielmehr die sogenannten maßgeblichen Stromkosten relevant, die anhand der veröffentlichten Durchschnittsstrompreise errechnet werden.

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