Festetzung der EEG-Umlage 2019

ÜNB veröffentlichen EEG-Umlage 2019 / Offshore-Netzumlage ersetzt die bisherige Offshore-Haftungsumlage mit zusätzlichen Kosten

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben die EEG-Umlage für das Jahr 2019 veröffentlicht: Diese beträgt 6,405 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und liegt damit 5,7 Prozent unter Vorjahresniveau. Gleichzeitig wurde die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2019 veröffentlicht. Nach dem Willen des Gesetzgebers ersetzt sie die Offshore-Haftungsumlage und bezieht ab 2019 auch die Ausbaukosten des Offshore-Netzes in der Nord- und Ostsee ein, die bislang über die Netzentgelte gewälzt wurden. Die Offshore-Netzumlage beträgt 0,416 ct/kWh.

Grundlage für die Berechnung der EEG-Umlage ist die Prognose der im Jahr 2019 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie des prognostizierten Stromverbrauchs. Für 2019 ergeben die Berechnungen einen Umlagebetrag von 22,59 Milliarden Euro. Die EEG-Umlage wird von Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde entrichtet und dient der Förderung der erneuerbaren Energien. Die Übertragungsnetzbetreiber erheben die Umlage nach den gesetzlichen Vorgaben des EEG.
Für das Jahr 2019 wird im Vergleich zum Vorjahr eine weitere Zunahme von Strom aus regenerativen Anlagen um etwa 13 Terrawattstunden (TWh) auf etwa 217 TWh prognostiziert (dies entspricht einer Fördersumme von rund 27,3 Milliarden Euro). Dieser Anstieg spiegelt vor allem den Ausbau der Windenergie an Land und auf See wider. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich im Wesentlichen aufgrund des gestiegenen Börsenpreises im Vergleich zum Vorjahr um 37 Prozent erhöht haben, ergibt sich für das Jahr 2019 eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 24,8 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Kernumlage für 2019 von etwa 7,0 ct/kWh. Davon entfallen etwa 2,5 ct/kWh auf Photovoltaik, etwa 1,7 ct/kWh auf Energie aus Biomasse, etwa 1,6 ct/kWh auf Windenergie an Land und etwa 1,1 ct/kWh auf Windenergie auf See. Die 2018 stark gestiegenen Börsenpreise führen somit trotz angewachsener Vergütungsansprüche zu einem Absinken der EEG-Umlage für das Jahr 2019.

Für die finale Umlageberechnung fließen zusätzlich der aktuelle Stand des EEG-Kontos sowie die so genannte Liquiditätsreserve ein. Das EEG-Konto war zum 30. September 2018 mit 3,65 Milliarden Euro im Plus. Die positive Deckung des EEG-Kontos 2018 senkt die EEG-Umlage 2019 rechnerisch um gut 1,0 ct/kWh. Die Liquiditätsreserve federt Schwankungen auf dem EEG-Konto ab. Diese Schwankungen ergeben sich aus Abweichungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien. So führen zum Beispiel besonders sonnenreiche Jahre zu einer höheren Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen oder als im Durchschnitt zu erwarten wäre. Auch sinkende Börsenpreise bei gleichzeitig steigender Einspeisung von regenerativem Strom könnten die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energie-Anlagen stärker steigen lassen. Unter Berücksichtigung des Kontostandes wird die Liquiditätsreserve mit 6,0 Prozent, bezogen auf die prognostizierte Deckungslücke, angesetzt. Sie liegt 2019 bei knapp 1,5 Milliarden Euro und erhöht die Liquiditätsreserve die EEG-Umlage um 0,4 ct/kWh. Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgt auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur. Diese überwacht die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung und Weitergabe der EEG-Umlage sowie die Vermarktung der EEG-Strommengen und regelt die Anforderungen für die Vermarktung.

Neben der EEG-Umlage haben die Übertragungsnetzbetreiber auch die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs.5 EnWG veröffentlicht. In diese Umlage fließen ab 2019 nicht mehr nur die Kosten für Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerungen von Offshore-Netzanbindungen ein, sondern auch die Kosten für die Anbindung von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee. Grundlage ist das Netzentgeldmodernisierungsgesetz, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Damit erhöht sich die Offshore-Netzumlage im Vergleich zum Vorjahr auf 0,416 ct/kWh. Kostenbasis für die Berechnung der Offshore-Netzumlage sind zum Einen die prognostizierten wälzbaren Kosten aus Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks sowie die Differenz zwischen den tatsächlich wälzbaren Kosten des Jahres 2017 und dem Vortrag aus der Jahresabrechnung des Jahres 2017. Zum Anderen werden die prognostizierten Kosten für Errichtung und Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen für das Jahr 2019 einbezogen. Für 2019 ergeben die Berechnungen ein Kostenvolumen von rund 1,7 Milliarden Euro. Die bei der Berechnung berücksichtigten umlagepflichtigen Letztverbrauchsmengen basieren auf von Netzbetreibern sowie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemeldeten Prognosewerten.

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