Frist für Transparenzmeldung endet

Die Meldung von EEG-Zahlungen gemäß § 85 EEG 2017 für das Jahr 2016 wird fällig

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) fordert aktuell Angaben für EEG-Zahlungen nach den Transparenzvorgaben gemäß § 85 EEG 2017 ab. Die Frist für die Meldung von EEG-Vergütungen für das Jahr 2016 endet am Freitag, den 15. Juni 2018.  

Betreiber von EEG-Anlagen sind aufgrund der Transparenzvorgaben dazu verpflichtet, die im Jahr 2016 nach dem EEG erhaltenen Zahlungen für bestimmte Anlagen zu melden. Voraussetzung ist, dass die EEG-Anlagen, für die die EEG-Zahlungen geleistet wurden, nach dem 31. Dezember 2011 in Betrieb gegangen sind und die EEG-Zahlungen für die jeweilige Anlage im Kalenderjahr mindestens 500.000 Euro netto betragen haben. Die BNetzA weist darauf hin, dass alle vom Anschlussnetzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlten Beträge angegeben werden müssen: Marktprämie, Einspeisevergütung, Flexibilitätsprämie etc. Entschädigungszahlungen für Einspeise-Management-Maßnahmen und Erlöse aus der Direktvermarktung seien hingegen nicht zu berücksichtigen.

Der entsprechende Fragebogen muss elektronisch und per Post eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der BNetzA. Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie gerne!

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