Staatliche Beihilfen waren rechtswidrig

Großabnehmer müssen Stromnetzentgeltbefreiung der Jahre 2012 und 2013 nachentrichten

Die Europäische Kommission gab am Montag in einer Presseerklärung bekannt, dass die in den Jahren 2012 und 2013 geltende Befreiung von Stromnetzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV gegen die EU-Beihilferegeln verstoßen habe. Nun muss Deutschland reagieren und die begünstigten Unternehmen Netzentgelte nachentrichten.

Diese Entscheidung ist das Ergebnis eines europäischen Beihilfeprüfverfahrens, das im März 2013 gegen Deutschland eingeleitet wurde. Nun habe die EU-Kommission hat nach Abschluss ihrer Untersuchungen festgestellt, dass die Beifreiung eine staatliche Beihilfe darstelle, die durch die § 19-Umlage finanziert sei. Laut EU-Vorschriften müssen alle Stromverbraucher die Dienste der Netzbetreiber bezahlen. Wenn bestimmte große Stromverbraucher von diesen Entgelten befreit würden, stelle dies eine unfaire Bevorteilung dar. Zudem werde die Last für die übrigen Verbraucher erhöht.

Nach EU-Vorschriftengebe es keine objektive Rechtfertigung für eine vollständige Befreiung von Netzentgelten – alle Verbraucher sollen für die Kosten aufkommen, die sie dem Netz verursachen. Jetzt muss Deutschland für jeden Begünstigten der Befreiung die Höhe der von ihm in den Jahren 2012 und 2013 verursachten Netzkosten ermitteln und dann die illegalen Beihilfen von den einzelnen Begünstigten zurückfordern.

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