Einigung mit Brüssel bei EEG-Eigenversorgung

EU-Wettbewerbskommissarin stellt rückwirkende Lösung in Aussicht

Hannover, den 9. Mai 2018. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier habe sich am vergangenen Dienstag in Berlin mit der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager getroffen, wie sein Ministerium mitteilte. Dabei sei eine grundsätzliche Einigung in der Frage der EEG-Eigenversorgung für KWK-Anlagen rückwirkend zum 1. Januar 2018 erzielt worden.

Demnach müssen Betreiber von KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter einem Megawatt und über zehn Megawatt auch künftig 40 Prozent EEG-Umlage zahlen. Dieser Satz gelte auch für neue KWK-Anlagen in stromintensiven Industrien sowie für solche, die weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr in Betrieb seien. Bei höherer Auslastung der KWK-Anlagen steige die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden dann 100 Prozent EEG-Umlage, wie das Ministerium weiter berichtet. Für KWK-Anlagen, die zwischen August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, werde es eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 und 2020 geben. Nähere Einzelheiten zur geplanten Neuregelung gab das Bundeswirtschaftsministerium zunächst jedoch nicht bekannt und eine abschließende Prüfung und die Entscheidung durch die EU-Kommission stehe immer noch aus.

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