Entschließungsantrag erhöht Druck auf Bundesregierung

Bundesrat stimmt über Antrag zu Entlastung von KWK-Anlagen bei EEG-Eigenstromverwendung ab

Die Bundesländer Thüringen und Rheinland-Pfalz fordern Rechtssicherheit für die Entlastung von KWK-Anlagen bei der EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung. In ihrem Entschließungsantrag sprechen sich die Bundesländer dafür aus, dass auch KWK-Neuanlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, weiterhin anteilig von der EEG-Umlage befreit werden und Beihilfen erhalten. Der am 2. Februar 2018 im Plenum vorgestellte Antrag steht in der nächsten Bundesratssitzung zur Abstimmung. Hintergrund ist die in den Beihilfe-Verhandlungen mit der EU-Kommission erreichte und im EEG verankerte Regelung, mit der die Ende 2017 auslaufende Befreiung von der EEG-Umlage für Bestandsanlagen bei der Eigenversorgung verlängert wurde. Dabei wurden jedoch Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, ausgenommen, so dass diese nicht mehr von der Vergünstigung profitieren und daher seit dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage zahlen müssen.

Wirtschafts- und Umweltausschuss mit weitergehenden Forderungen

Die bedeute für die Betreiber erhebliche finanzielle Belastungen, heißt es in der Begründung des Antrags. Daher solle der Bundesrat die Bundesregierung mit der Entschließung deshalb bei ihren Bemühungen unterstützen, bei der EU-Kommission eine Entlastung neuer KWK-Eigenstromanlagen von der EEG-Umlage zu erreichen. Der Wirtschaftsausschuss wie auch der Umweltausschuss der Länderkammer haben Änderungen an der Entschließung formuliert. Es wird betont, dass die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission so schnell wie möglich eingeholt werden müsse. Sonst drohe das Ausbleiben von Neuinvestitionen bei der industriellen KWK-Eigenstromerzeugung.

Befreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten

Weiter heißt es in dem Vorschlag: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich insbesondere dafür einzusetzen, dass die Neuregelung der Reduzierung der EEG-Umlage für hocheffiziente KWK-Neuanlagen in der Eigenstromversorgung rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.“ Das bis Ende 2017 geltende Eigenstromprivileg sollte nur soweit eingeschränkt werden, wie dies aus beihilferechtlicher Sicht erforderlich sei. „Vor allem sollte das Eigenstromprivileg nur für diejenigen KWK-Neuanlagen gekürzt werden, bei denen es tatsächlich zu einer Überförderung kommen würde“, so der Wirtschafts- und Umweltausschuss. Aufgenommen werden soll auch die Feststellung, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nicht ausreichen, mit der Folge, dass weder in der Industrie noch im Bereich der öffentlichen Versorgung in ausreichendem Maße in KWK-Anlagen investiert wird.

Bundesregierung soll rechtlichen Rahmen der KWK neu justieren

Dazu heißt es, die Sicherstellung von kostengünstiger Strom- und Energiebereitstellung sei das Rückgrat der industriellen Wertschöpfung. „Daher wird es für zwingend erforderlich gehalten, dass die Bundesregierung den regulatorischen Rahmen für KWK-Neuanlagen insgesamt neu justiert und beihilferechtlich absichert, damit bestehende Energieeffizienzpotenziale gehoben und Industriestandorte in Deutschland gesichert werden.“ Dazu gehöre auch, dass das KWK-Gesetz zügig angepasst werde, um industrielle KWK wieder zu ermöglichen und gesicherte KWK-Leistung im Bereich der öffentlichen Versorgung umweltfreundlich zur Verfügung zu stellen. Abschließend heißt es in dem Antrag: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Ausbau hocheffizienter KWK deutlich verstärkt voranzutreiben und mit Blick auf die Rechts- und Planungssicherheit die erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigungen der EU-Kommission parallel dazu einzuholen.“ Der EU-Ausschuss der Länderkammer empfiehlt, die Entschließung unverändert zu fassen. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Bundesrat dem Votum des Wirtschafts- und Umweltausschusses folgen wird.

Zurück

Archiv