Auch das Regionalnachweisregister kommt verspätet
Das Bundesumweltamt rechnet mit einer Verzögerung von einem Jahr
Nach dem sich der Start eines Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur (BNetzA) weiter verzögert, hinkt nun auch das Bundesumweltamt (UBA) hinterher. Der Start war eigentlich zum 1. Januar 2018 geplant. Eine Rechtsverordnung, die Einzelheiten regeln soll, befindet sich offenbar in letzten Abstimmungsrunden. Sie könnte im ersten Quartal 2018 in Kraft treten. Doch jetzt verzögert sich die Sache ohnehin: Das UBA hat verkündet, dass der Start voraussichtlich erst am 1. Januar 2019 erfolgen kann, denn es fehle noch eine funktionsfähige Software.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 hatte dem UBA eine neue Aufgabe zugewiesen: den Betrieb eines Regionalnachweisregisters (RNR). Stromlieferanten sollen künftig in der Stromkennzeichnung ihren Kunden den Strom bestimmter Anlagen aus der Region zuordnen können. Diese Zuordnung erfolge mithilfe so genannter Regionalnachweise. Diese werden allein für Strom ausgestellt, der mit der Marktprämie gefördert wurde. Ziel der regionalen Grünstromkennzeichnung sei es, die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erhöhen.
Das genaue Datum der Inbetriebnahme des Regionalnachweisregisters wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Bundesanzeiger bekannt machen (§ 8 Absatz 1 der Erneuerbare-Energien-Verordnung).