Für eine gerechtere Kostenverteilung beim Netzausbau

NEMoG-Reform soll regionale Unterschiede der Netzentgelte verringern

Zwei wichtige energiepolitische Vorhaben hat die Bundesregierung nun auf den Weg gebracht: die schrittweise Angleichung der Netzentgelte und die Förderung von Mieterstrom. "Wer die Energiewende will, braucht zügigen Netzausbau. Für die Akzeptanz dieses Projekts ist eine faire Verteilung der Kosten auf alle Schultern entscheidend", brachte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries den Zweck des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) nach der Verabschiedung durch den Bundestag auf den Punkt. Auch der Bundesrat hat die Novelle nun gebilligt, so dass sie in diesen Tagen in Kraft tritt. Bereits heute ist das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom, mit dem die Bundesregierung Mieter stärker an der Energiewende beteiligen möchte, in Kraft getreten. Hier die zentralen Neuerungen der beiden Gesetze.

Übertragungsnetzentgelte sind ab 2023 bundesweit einheitlich
Die regionalen Unterschiede, die derzeit bei den Übertragungsnetzentgelten bestehen, werden Schritt für Schritt abgebaut: Netzentgelte sind Zahlungen, die die Netzbetreiber für die Nutzung ihrer Stromnetze erhalten. Die erste Anpassungsstufe sieht das NEMoG für 2019 vor. Ab 2023 sollen die Zahlungen dann überall in Deutschland gleich hoch sein. Die Verein-heitlichung wird die Entgelte in den nördlichen und östlichen Netzgebieten aus heutiger Sicht um mehr als 20 Prozent sinken lassen.

Entlastung durch Reform der "vermiedenen Netzentgelte"
Eine weitere Anpassung des NEMoG betrifft die sogenannten "vermiedenen Netzentgelte". Dies sind Zahlungen für dezentrale Stromerzeugung, zum Beispiel durch Windkraftanlagen. Sie werden aus den Netzentgelten beglichen, die Stromverbraucher zahlen müssen. Vermiedene Entgelte sind ein Grund für regional unterschiedlich hohe Netzentgelte. In manchen Regionen machen sie bis zu 20 Prozent der gesamten Netzentgelte aus, in anderen deutlich weniger. Von der nun verabschiedeten teilweisen Abschaffung der Zahlungen profitieren somit alle Stromverbraucher: Haushalte und Gewerbetreibende ebenso wie die Industrie.

Für alle Bestandsanlagen gilt ab 2018: Die Zahlungen werden auf dem Niveau des Jahres 2016 eingefroren. Bei der weiteren Abschmelzung wird unterschieden zwischen den Erzeugungsanlagen, die volatil sind, also sich schwer steuern lassen (wie Windkraft- und Solaranlagen), und denen, die sich leicht steuern lassen (zum Beispiel Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung). Neue volatile Anlagen erhalten ab 2018 gar keine Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten mehr. Bei Bestandsanlagen werden die Zahlungen in drei Schritten bis 2020 vollständig abgeschmolzen. Steuerbare Anlagen erhalten ab 2023 keine Zahlungen mehr, sofern sie erst danach ans Netz gehen.

Solarstrom vom Hausdach nun auch für Mieter
Das zweite jüngst beschlossene Gesetz wird Mieter unmittelbarer an der Energiewende beteiligen. Sie sollen ebenso wie Eigenheimbesitzer von Solarstrom vom Hausdach profitie-ren können. Vermieter, die den Bewohnern ihrer Häuser Strom aus Solaranlagen anbieten, die neu in Betrieb genommen werden, können künftig den sogenannten Mieterstromzuschlag erhalten. Auf diese Weise wird das Modell für die Anbieter wirtschaftlicher. So schafft das Gesetz neue Impulse für den Ausbau der solaren Stromerzeugung. Das Potenzial für Mieter-strom umfasst nach einem Gutachten, das das Bundesministerium für Wirtschaft und Ener-gie (BMWi) in Auftrag gegeben hat, bis zu 3,8 Millionen Wohnungen.

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