System der Stromnetzentgelte geändert

Netzentgelte werden stufenweise bis zum Jahr 2023 angeglichen

Der Bundestag hat dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz zugestimmt. Der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (18/11528) wurde nach der Debatte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ange-nommen. Beschlossen wurde in zweiter und dritter Lesung jene Fassung, die der Ausschuss für Wirtschaft und Energie ebenfalls mit den Stimmen der Koalition gegen die der Opposition empfohlen hatte (18/12999). Danach werden die Netzentgelte stufenweise bis zum Jahr 2023 angeglichen.

Die vermiedenen Netzentgelte werden demnach zunächst eingefroren und dann schrittweise reduziert. Perspektivisch sei vorgesehen, das Instrument der Entgelte für dezentrale Erzeu-gungsanlagen, die aus den Netzentgelten finanziert werden, bis zum Jahr 2030 abzuschaffen, heißt es im Gesetzentwurf. Unter Berufung auf Angaben der Bundesnetzagentur schreibt die Regierung, die Summe der vermiedenen Netzentgelte für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) habe 2015 rund 700 Millionen Euro betragen. Die Regierung erwarte von dem Gesetz eine Reduzierung der Netzkosten und damit auch Einsparungen für Haushalte und Unternehmen.

In seiner Stellungnahme erklärte der Bundesrat, aufgrund einiger Fehlentwicklungen im Stromsektor sei eine langfristige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte grundsätzlich sachgerecht. Erhalten bleiben sollten die vermiedenen Netzentgelte jedoch für die KWK-Anlagen und Wasserkraft, da diese als nicht volatile Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Entlastung der Netze leisten würden. "Um zu verhindern, dass sich daraus eine Schwächung des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb ergeben kann, sollten die Auswirkungen auf den Schienenverkehr genau evaluiert und resultierende Nachteile gegebenenfalls vollständig kompensiert werden", schreiben die Länder.

Die Bundesregierung lehnte den Erhalt der vermiedenen Netzentgelte für KWK-Anlagen und Wasserkraft in ihrer Gegenäußerung ab, da der Zubau dezentraler Erzeugung zusätzlichen Netzausbaubedarf verursache. Die Regierung sicherte zu, die konkreten Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation des Schienenverkehrs zu evaluieren und entstehende Nachteile gegebenenfalls auszugleichen.

 

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