KWKG-Umlagebegrenzung genehmigt

EU-Kommission billigt EEG-/KWKG-Änderungsgesetz / Rechtssicherheit für die Unternehmen

Die Europäische Kommission hat am 23. Mai 2017 der Begrenzung der KWKG-Umlage für energieintensive Unternehmen nach dem KWKG 2017 ugestimmt. Mit dem EEG-/KWKG-Änderungsgesetz vom Dezember 2016 hatte die Bundesregierung Neuregelungen der Umlagebegrenzung umgesetzt.

Das KWKG 2017 gleicht die Umlagebegrenzung der KWK-Umlage seit dem 1. Januar 2017 an die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des EEG an. Danach wird die KWKG-Umlage für energieintensive Betriebe im internationalen Wettbewerb in Abhängigkeit der individuellen Leistungskapazität begrenzt. Das KWKG 2017 sieht außerdem eine Nachzahlungspflicht für Unternehmen vor, die in der Vergangenheit von der Umlagebegrenzung profitiert hatten. 

Der Beschluss enthält auch die abschließende rechtliche Klärung der seit 2011 gewährten Umlageprivilegien nach altem KWK-Gesetz und schafft damit Rechtssicherheit für die Unternehmen.

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