KWK-Ausschreibungsverordnung veröffentlicht

BMWi präsentiert Entwurf einer KWK-Ausschreibungsverordnung (KWK-AusVO)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Ende April den Entwurf einer „Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme sowie zur Änderung weiterer Verordnungen“ veröffentlicht.  

Mit der letzten Novelle des KWKG, welche am 1. Januar 2017 in Kraft getreten war, führte der Gesetzgeber im KWKG ein Ausschreibungsmodell nach Vorbild dem EEG ein. Die Förderung von neuen beziehungsweise modernisierten KWK-Anlagen im Segment größer ein bis 50 MW elektrische Leistung und innovativer KWK-Systeme soll demnächst im Bieterverfahren ausgeschrieben werden. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch ein  kostengünstiges Erreichen der gesetzlichen KWK-Ausbauziele durch wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe. Details zum Ausschreibungsverfahren sollen in der nun vorgelegten KWK-AusVO geregelt werden. Ausschreibende Stelle ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Gebotstermine sind jeweils auf 1. Juni und 1. Dezember eines Jahres festgelegt. Die Ausschreibungen des für 2017 festgelegten Ausschreibungsvolumens in Höhe von 100 MW installierte KWK-Leistung sollen am 1. Dezember 2017 beginnen.  

Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zur Eigenstromversorgung eingesetzt werden, können grundsätzlich keine Förderung im Ausschreibungssegment geltend machen, da wesentliche Voraussetzung für einen Anspruch auf KWK-Förderung in diesen Fällen ist, dass der gesamte ab der Aufnahme oder Wiederaufnahme des Dauerbetriebs in der KWK-Anlage erzeugte Strom in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und nicht selbst verbraucht wird.  

Zurück

Archiv