BAFA öffnet elektronisches Antragsportal

BesAR: Ab sofort Antragstellung zur Reduzierung der EEG-Umlage möglich

Ab sofort können stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnunternehmen beim BAFA die Reduzierung der EEG-Umlage, die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) beantragen. Ein entsprendes elektronisches Antragsportal wurde Ende April auf der Internetseite des BAFA geöffnet. Andreas Obersteller, Präsident des BAFA, unterstreicht: „Die Besondere Ausgleichsregelung sichert die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Durch eine frühzeitige Antragstellung beim BAFA können Unternehmen ihre Planungssicherheit erhöhen. Gleichzeitig führt eine positive Entscheidung über den Antrag erstmals auch zu einer Begrenzung der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Die Frist zur Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung endet am 30. Juni 2017 (materielle Ausschlussfrist).

Eine frühzeitige Antragstellung bringe Unternehmen Planungssicherheit:
Bei Antragseingang bis zum 15. Mai 2017 wird der Antrag unverzüglich auf Vollständigkeit geprüft. Liegen alle fristrelevanten Dokumente vor, erhält das Unternehmen eine entsprechende Bestätigung des BAFA. Andernfalls fordert das BAFA die Unternehmen auf, die fehlenden Dokumente bis zum Ablauf der Antragsfrist einzureichen. Unternehmen, die bis zum 31. Mai 2017 einen vollständigen Antrag stellen, erhalten nach einer umfassenden inhaltlichen Prüfung eine positive Vorabinformation, dass ein Begrenzungsbescheid erteilt werden kann. Der Bescheidversand erfolgt grundsätzlich zum Jahresende.

Das Online-Antragsformular sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de veröffentlicht.

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