Neues Energiestatistikgesetz in Kraft

Gesetz ermöglicht Erhebung energiebezogener Daten für amtliche Energiestatistiken

Die Neufassung des Energiestatistikgesetzes (EnStatG) ist am 10. März 2017 ist in Kraft ge-treten. Das Gesetz dient Ämtern des Bundes und der Länder die Erhebung energiebezogener Daten für amtliche Energiestatistiken. Diese Statistiken benötigt die Bundesrepublik, um ihren auf europäischer Ebene bestehenden Berichtspflichten nachkommen zu können. Gemäß § 10 EnStatG sind Unternehmen verpflichtet, Auskünfte auf entsprechende Datenabfragen zum Beispiel zur Energieverwendung zu erteilen. Die Regelungen des neuen EnStatG sollen erstmals zum Berichtsmonat Januar 2018 zur Anwendung kommen. Ferner ermöglicht das Gesetz ermöglicht eine stärkere Nutzung insbesondere aus dem Marktstammdatenregister, welches am 1. Juli 2017 seinen vollständigen technischen Betrieb aufnehmen soll. 

 

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