Vergütung für vNNE soll abgeschafft werden
VKU und BDEW kritisieren Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte - dies führe zu einer deutlichen KWK-Schwächung
Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2017 einer Modernisierung der Netzentgeltstruktur beschlossen. (Noch-)Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel bezeichnet das Gesetz als „weiteren Schritt für mehr Kostengerechtigkeit bei den Netzentgelten". Der Entwurf sieht die Abschaffung der „vermiedenen Netzentgelte“ (vNNE) in drei Schritten vor. Bereits 2017/18 sollen die Berechnungsgrundlagen korrigiert werden: Ab 2018 werden dann für Anlagen mit volatiler Stromerzeugung und ab 2021 für alle anderen Anlagen die Zahlungen für Neuanlagen vollständig gestrichen. Für Bestandsanlagen werden die vNNE schrittweise über zehn Jahre abgeschafft.
Mit deutlicher Kritik hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auf die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) durch das Bundeskabinett reagiert. Das Gesetz besiegelt eine schrittweise Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte. „Der Gesetzentwurf führt zu einer Schwächung der klimafreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung, die wir für die Erreichung der Klimaschutzziele unbedingt benötigen", stellte VKU-Geschäftsführerin Katherina Reiche in einer Pressemitteilung klar. Das Gesetz gefährde das finanzielle Auskommen vieler Anlagen, deren Wirtschaftlichkeit erst durch das KWKG wieder hergestellt worden sei. Aktuell werden vNNE sowohl für steuerbare Erzeugung, wie die Kraft-Wärme-Kopplung gewährt, als auch für die volatile Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Die Abschaffung der vNNE für steuerbare Anlagen sei laut der VKU falsch, da diese für Systemstabilität und Versorgungssicherheit sorgen. Das Ziel müsse sein, jene Anlagen zu fördern, die ihren Strom nahe am Verbrauchsort erzeugen und damit den Netzausbau vermeiden, erklärt Reiche weiter.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fürchtet bei einer Abschaffung der vNNE für steuerbare Anlagen drastische Erlöseinbußen für dezentrale Kraftwerke. "Mit ihrer heutigen Entscheidung riskiert die Bundesregierung, dass ausgerechnet steuerbare und flexible dezentrale Stromerzeuger aus dem Markt gedrängt werden", schreibt der Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Stefan Kapferer, in einer Presseerklärung. Aus Sicht des BDEW handele die Politik in dieser Frage überstürzt und stelle ohne Not die Wirtschaftlichkeit der für die Energiewende so wichtigen KWK in Frage. Auf dieser Grundlage seien die KWK-Ziele und die zusätzlichen CO2-Einsparungen nicht zu erreichen.