Grünes Licht für EEG 2017

Die EU-Kommission genehmigt das EEG 2017 und die Netzreserve

Die EU-Kommission hat gestern zwei zentrale Bausteine der Energiewende beihilferechtlich bestätigt. Mit der Genehmigung des EEG 2017 herrsche nun Rechtssicherheit über das künftige Förderregime, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung. Ab Januar 2017 werden für Offshore-Windenergieanlagen, Onshore-Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW, Photovoltaikanlagen von über 750 kW und für Biomasse- und Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 150 kW Ausschreibungen durchgeführt.

Auch für die geplante Netzreserve zur Gewährleistung ausreichender Stromkapazitäten in Süddeutschland hat die EU-Kommission grünes Licht gegeben. Die Kommission habe festgestellt, dass im Falle Deutschlands staatliche Maßnahmen erforderlich seien, da das deutsche Stromnetz gravierende interne Engpässe aufweise, heißt es in einer EU-Mitteilung. Diese Engpässe würden verhindern, dass ausreichend Strom von Norddeutschland nach Süddeutschland transportiert werden könne. Da Deutschland erhebliche Investitionen in seine Netzinfrastruktur zugesagt habe, um die Engpässe zu beseitigen, habe die Kommission die Regelung als vorübergehende Maßnahme bis Juni 2020 genehmigt.

Quelle: zfk

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