Pläne zu einheitlicher EU-Energiepolitik

Bundeswirtschaftsminister sieht Redebedarf zur Energieunion

Die EU-Kommission hat ein Legislativpaket zur Energiepolitik vorgestellt. Insgesamt vier Richtlinien und vier Verordnungen umfasst das sogenannte Winterpaket, das die Europäische Kommission in der vergangenen Woche vorgestellt hat. Dazu zählen Vorschläge zur besseren Koordinierung nationaler Energiepolitiken, zur Reform der Richtlinien für Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Strommarktdesign. Die Maßnahmen gelten als richtungweisend für die europäische Energiepolitik bis zum Jahre 2030. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bezeichnete das Paket als „ersten wichtigen Schritt, um den europäischen Energierahmen grundlegend neu zu gestalten", bei einigen Themen fehle aber noch der große Wurf.

Die Richtlinien und Verordnungen im Überblick

  • Reform der Energieeffizienz-Richtlinie: Die EU-Kommission will ein ambitioniertes Ziel von 30 Prozent mehr Energieeffizienz bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu einer Referenzentwicklung, die im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt wurde, verbindlich vorschreiben. Das Ziel sei aus Sicht der Bundesregierung angemessen, und der Weg, den die Kommission mit der reformierten Energieeffizienz-Richtlinie vorschlage, führe in die richtige Richtung.
  • Governance-Verordnung: Dabei handelt es sich um einen Vorschlag für eine bessere Koordinierung der jeweiligen nationalen Energiegesetzgebung durch abgestimmte nationale Klima- und Energiepläne – diese sei aus Sicht der Bundesregierung ein richtiger Schritt auf dem Weg zu einer Energieunion.
  • Strommarktdesign: Eine Richtlinie und drei Verordnungen befassen sich mit dem europäischen Strommarkt. Sie unterstützen die deutsche Richtungsentscheidung für einen Strommarkt 2.0 und stellen europaweit die Weichen für eine freie Preisbildung als Impulsgeber für Innovation und Investition sowie mehr Flexibilität. Sigmar Gabriel erklärt dazu, dass eine grenzüberschreitende Versorgungssicherheit wichtig sei, weil ein gut vernetzter Markt weniger Kraftwerke benötige. Kritisch betrachte das BMWi da-gegen den Trend zu einer stärkeren Zentralisierung der europäischen Energiepolitik.
  • Reform der Erneuerbaren-Richtlinie: Der Vorschlag für die europaweite Ausgestaltung der Förderung erneuerbarer Energien verpasse nach Ansicht der Bundesregierung die Chance, konkrete Vorgaben für die nationalen Fördersysteme zu setzen. Es fehle ein Rahmen, in dem klare Investitionsanreize für erneuerbare Energien definiert würden.

Kritisch sieht die Bundesregierung auch, dass Fragen von zentraler politischer Relevanz bei der Umsetzung der Energieunion auf die technische Ebene in sogenannte Network-Codes oder Leitlinien des Wettbewerbsrechts verlagert werden sollen. Bei diesen Verfahren treffe die EU-Kommission wesentliche Entscheidungen entweder ohne die ausdrückliche Zustimmung der Mitgliedstaaten oder über Einzelfallentscheidungen mit einem Mitgliedstaat. Sigmar Gabriel: „Die Energieunion ist ein zentrales politisches Vorhaben der EU und muss im Rat und im Europäischen Parlament offen diskutiert und politisch entschieden werden. Hier werden wir im Laufe des Verfahrens noch nacharbeiten müssen."

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