Änderungen bei KWKG und EEG

Kabinettsbeschluss beeinflusst beihilferechtliche Genehmigung im KWK-Gesetz und Eigenstromverwendung

Das Bundeskabinett veröffentlichte am 19. Oktober 2016 seinen Gesetzentwurf zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung. Das Dokument enthält gegenüber dem Referentenentwurf einige Änderungen, darunter auch wichtige Bestimmungen zur EEG-Umlage für Eigenstromverwendung. Wird aufgrund eines Schadens ein Generator ersetzt, droht dem KWK-Anlagenbetreiber künftig eine EEG-Umlage von 20 Prozent auf den selbst genutzten KWK-Strom. Unklar sind die Regelungen bei Brennstoffzellen. Hier könnte bereits der Austausch von Stacks dazu führen, dass bisher von der EEG-Umlage befreite Brennstoffzellen-Betreiber eine EEG-Umlage entrichten müssen.

Förderung nach dem KWKG 2016 wird ausbezahlt
Wie bereits in einer früheren Meldung berichtet, liegt seit dem 24. Oktober 2016 die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Wettbewerbskommission für den förderrelevanten Teil des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016) vor. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versendet derzeit Förderbescheide gemäß den Anträgen zur beihilferechtlichen Genehmigung rückwirkend zum 1. Januar 2016. Das BAFA schätzt das Gesamtfördervolumen der nun versandten Förderbescheide auf etwa 1 Mrd. Euro, wobei ein Großteil dieser Fördersumme erst in den nächsten Jahren ausbezahlt wird. Inzwischen wurde auch die vereinfachte und gebührenfreie Zulassung für Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW über das elektronische Anzeigeverfahren freigeschaltet.

Netzbetreiber veröffentlichen KWK-Aufschlag 2017
Der KWK-Aufschlag nach dem neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) beträgt im neuen Jahr (ab 2017) nach Angaben der vier Übertragungsnetzbetreiber 0,438 Cent/kWh. Gemäß der Berechnung machen 0,383 Cent/kWh die eigentliche Umlage für 2017 aus. Weil aus dem Jahr 2015 rund 150 Mio. Euro zu wenig KWK-Aufschlag eingenommen wurde, kommt ein Aufschlag in Höhe von 0,056 Cent/kWh hinzu. Der KWK-Aufschlag sinkt im Jahre 2017 um rund 1,5 Prozent gegenüber dem in diesem Jahr (2016) angenommenen KWK-Aufschlag (0,445 Cent/kWh).

Kritik der Bundesländer am KWK-Gesetz
Vertreter der Bundesländer kritisierten in der Bundesrats-Sitzung vom 4. November 2016 die von der Bundesregierung geplanten Änderungen an der KWK-Förderung und der Eigenversorgungs-Regelungen im EEG. Insbesondere das für Ende 2017 vorgesehene Ausschreibungsverfahren zur Förderung von KWK-Anlagen halten die Länder  für verbesserungswürdig. KWK-Anlagen mit einer teilweisen Strom-Selbstnutzung sollen für die Ausschreibungen zugelassen werden können, so eine Forderung. Der Kabinettsentwurf sieht vor, nur KWK-Anlagen, die während des Förderzeitraums den KWK-Strom ausschließlich ins Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen, für Ausschreibungen zuzulassen. Die Ausschreibungspflicht soll außerdem auf den Leistungsbereich über 2 MW bis 50 MW begrenzt werden. Die Bundesregierung will lediglich Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 1 MW aus der Ausschreibungspflicht herausnehmen. Das geplante Ausschreibungsvolumen halten die Länder für zu gering und schlagen eine Verdopplung vor. Der Bundesrat setzt sich außerdem dafür ein, den Vertrauensschutz hinsichtlich der EEG-Umlagebefreiung für Bestandsanlagen über den Gesetzentwurf hinaus zu erweitern. Die Länder fordern, an der näheren Ausgestaltung der das Ausschreibungsverfahren regelnden Verordnung mitwirken zu dürfen, da hier sehr viele Abweichungen vom Gesetz getroffen werden können.

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