BAFA versendet Förderbescheide

Mehr als eine Milliarde Euro für Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versendet ab sofort die Förderbescheide für Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung. Dies ist möglich, nachdem die Europäische Kommission das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) am 24. Oktober 2016 beihilferechtlich freigegeben hatte.
Die Genehmigung der Europäischen Kommission gewährleiste Planungs- und Rechtssicherheit für die Branche und setze positive Impulse für eine hocheffiziente Technologie, bekräftigt Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, in einer Pressemitteilung. Nun könnten nun auch neue Gasheizkraftwerke gefördert werden, die auf eine CO2-effiziente Erzeugung setzen und erheblich weniger Emissionen ausstoßen als etwa Kohlekraftwerke, heißt es darin weiter.
Nach Aussage von BAFA-Chef, Dr. Arnold Wallraff, sei die Kraft-Wärme-Kopplung ein wichtiger Teil der Energiewende. Daher freue er sich, dass das BAFA zum Gelingen der Energiewende beitragen und ab sofort Förderbescheide mit einem Volumen von mehr als einer Milliarde Euro versenden könne. Das Fördervolumen sei eine Hochrechnung der Gesamtförderung für KWK-Strom, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher. Die Förderung für KWK-Strom werde dabei über eine Förderdauer von mehreren Jahren ausgezahlt. Netze und Speicher würden demgegenüber durch eine einmalige Zuschlagszahlung gefördert. Ab sofort ist auch die vereinfachte und gebührenfreie Zulassung für Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW über das elektronische Anzeigeverfahren freigeschaltet.

 

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