Grünes Licht aus Brüssel

Europäische Kommission billigt KWK-Förderung und abschaltbare Lasten

Die Europäische Kommission hat heute, am 24. Oktober 2016, zwei weitere wichtige Bausteine zur Umsetzung der Energiewende beihilferechtlich freigegeben: Das neue Förderregime für KWK-Anlagen und die Verordnung über abschaltbare Lasten (AbLaV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Die Europäische Kommission genehmigt damit nachträglich die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nach dem neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Nach Ansicht der Kommission stellt die KWK-Förderung eine staatliche Beihilfe dar und diese dürfe erst ausgezahlt werden, wenn sie vorher von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Das für die Abwicklung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird in Kürze mit dem Versand der Förderbescheide starten, sobald die inhaltliche Prüfung der Genehmigung abgeschlossen ist.
Das Ministerium habe sich lange in Brüssel für das Gesetz eingesetzt und konnte schließlich alle offenen Fragen klären, verkündet Bundesminister Sigmar Gabriel. Jetzt könne die Förderung von KWK-Anlagen nach dem neuen KWKG starten. Die sei ein gutes Signal, das in diesem wichtigen Bereich Rechtssicherheit schaffe. Für die Betreiber von KWK-Anlagen konnte eine lückenlose Förderung garantiert werden, die jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2016 ausgezahlt werden solle.
Die wichtigste Neuerung betrifft mittelgroße Anlagen (1-50 MW elektrische Nennleistung), deren Förderung zukünftig ausgeschrieben wird. Die erforderliche Verordnung zur Umsetzung der Ausschreibung wird 2017 erlassen. Die Ausschreibungen beginnen im Winter 2017/18. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier. Gleichzeitig mit der heutigen Genehmigung hat die Europäische Kommission wie erwartet angekündigt, die Regelungen zur Reduzierung der KWKG-Umlage für große Stromverbraucher näher zu prüfen. Die Bundesregierung geht aber auch hier am Ende von einer positiven Entscheidung aus.

Ebenfalls bestätigt wurde, dass auch die Neufassung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) mit den europäischen Beihilferegeln vereinbar ist. Sie ermöglicht es Übertragungsnetzbetreibern, Verträge mit industriellen Großverbrauchern abzuschließen, die ihren Stromverbrauch kurzzeitig reduzieren können ("abschaltbare Lasten"). Damit dient sie als flexibles Instrument für Notfälle der Unterfrequenz im Netz, für den Systembilanzausgleich und für die Engpassentlastung. Die neue Fassung der AbLaV ist am 1. Oktober in Kraft getreten.

Den überarbeiteten und vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des Gesetzes finden Sie hier:

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