Eigenkapitalrenditen für Strom- und Gasnetze neu festgesetzt

VKU: Festsetzung werde den Herausforderungen durch die Energiewende nicht gerecht

Die Bundesnetzagentur hat am 12. Oktober 2016 den Eigenkapitalzinssatz für Strom- und Gasnetzbetreiber von 6,91 Prozent für Neuanlagen bekannt gegeben. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von 5,12 Prozent ermittelt. Derzeit betragen die Zinssätze 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen. „Die Festlegung der Zinssätze spiegelt die seit längerem niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten wider. Diese Entwicklung war im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu berücksichtigen und die Zinssätze abzusenken", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur verwende die bewährten Methoden zur Ermittlung der Zinssätze und sorge so für verlässliche Rahmenbedingungen. Die Zinssätze würden gewährleisten, dass die Netzbetreiber die großen Investitionen der Energiewende stemmen können. Investitionen in Netze bleiben attraktiv."
Kritik hagelte es vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Die Verteilnetze bilden die Schlüsselinfrastruktur des deutschen Energiesystems, ohne sie komme kein Strom in die Haushalte. Die Energiewende fordere erhebliche Investitionen in die Verteilnetze, die aller-dings nur dann erfolgen würden, wenn die Eigenkapitalzinssätze angemessen seien und In-vestitionen zurück verdient werden könnten, erklärte Hauptgeschäftsführerin Katherina Rei-che in einer Pressmitteilung. Im Vergleich liege der Zinssatz weiter unterhalb dem der meisten anderen EU-Länder und berge unternehmerische Risiken: Die Absenkung um rund 25 Pro-zent für Neu- und rund 28 Prozent für Altanlagen gegenüber der letzten Regulierungsperiode habe massive negative Auswirkungen auf die Erlössituation der Verteilnetzbetreiber. Bedingt durch die Energiewende müssten diese in den nächsten zehn Jahren bis zu 28 Milliarden Eu-ro investieren. Mit dem neuen Zinssatz werde der Verteilnetzausbau aber deutlich erschwert. Die Versorgung mit Strom brauche aber eine leistungsfähige Infrastruktur vor vor Ort. Der VKU plädiert deshalb für einen zellularen Ansatz, in dem Strom, soweit möglich, lokal und regional erzeugt, gespeichert und verbraucht wird.

Die neuen Zinssätze gelten ab der nächsten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2018, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2019. Die Eigenkapitalrendite bleibt über die gesamte Regulierungsperiode von fünf Jahren konstant. Sollte sich der Kapitalmarkt wider Erwarten drehen und ein Zinsanstieg Investitionen in erheblichem Maße und flächendeckend erschweren, könne die Behörde nachsteuern und die Festlegung anpassen, heißt es weiter. Die ermittelte Bandbreite für den Eigenkapitalzinssatz entspräche dem internationalen Niveau.

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