Energiepaket: Einigung in Sichtweite

BMWi verkündet wichtige Verständigung mit EU-Kommission

Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) haben sich Bundeswirtschaftsminister Gabriel und EU-Wettbewerbskommissarin Vestager auf ein Energiepaket verständigt. Dies betreffe zentrale Punkte des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), des Strommarktgesetzes und des EEG 2017 und deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht. Nun könnedie Prüfung der in Brüssel angemeldeten Gesetzesvorhaben auch in den förmlichen Entscheidungsverfahren der Europäischen Kommission abgeschlossen werden.
Zentrale energiepolitische Vorhaben und deren beihilferechtliche Vereinbarkeit seien nun geklärt: die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), das Strommarktgesetz und das EEG 2017. Mit der erzielten Verständigung schaffe man Planungssicherheit für Unternehmen und die Industrie, den Förderteil des KWK-Gesetzes und den Bestandsschutz für Eigenversorger, heißt es in der Mitteilung. Es sichere die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen und damit Arbeitsplätze und Beschäftigung in Deutschland. Der aus den Gesprächen mit der Europäischen Kommission resultierende Anpassungsbedarf im nationalen Recht stehe derzeit unter Bearbeitung. Den hierzu erforderlichen Referentenentwurf will das Bundeswirtschaftsministerium noch im Herbst 2016 vorlegen. Im Kern umfasst das Gesetz folgenden Punkte:

Eigenversorgung
Im EEG bleibt bei Bestandsanlagen der Eigenverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit. Nach einer substanziellen Modernisierung werden Bestandsanlagen dauerhaft um 80 Prozent entlastet (20 Prozent der EEG-Umlage). Bei Neuanlagen ändert sich gegenüber dem EEG 2014 nichts.

Entlastung energieintensiver Industrien
Die Privilegierung der energieintensiven Industrie bei der KWKG-Umlage wird wie in der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2017 ausgestaltet: Wer einen Begrenzungsbescheid auf der Grundlage des EEG vorweist, wird auch nach dem KWKG entlastet.

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz)
Die KWK-Förderung wird für kleine Anlagen zwischen 1 und 50 MW ausgeschrieben. Die entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage wird 2016 verabschiedet und die erforderliche Verordnung zur Umsetzung wird 2017 erlassen. Die Ausschreibungen beginnen im Winter 2017/18.

EEG 2017
Mit gemeinsamen Ausschreibungen für Wind an Land und PV werden technologieübergreifende Ausschreibungen getestet (Pilotvorhaben). Ab dem Jahr 2018 wird eine Kapazität von 400 MW pro Jahr technologieneutral für Windenergie an Land und große Photovoltaikanlagen ausgeschrieben. Die Ergebnisse werden ergebnisoffen evaluiert, auch im Vergleich mit den technologiespezifischen Ausschreibungen. Ferner wird Deutschland eine Innovationsausschreibung von 50 MW pro Jahr für besonders systemdienliche Anlagen durchführen.

Strommarktgesetz
Kapazitätsreserve: Es wird eine Systemanalyse im Herbst durchgeführt. Sofern diese die Notwendigkeit einer Kapazitätsreserve bestätigt, wird die Kapazitätsreserve wie im Strommarktgesetz vorgesehen, eingeführt und gestartet. Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral und beginnt Mitte 2017 mit bis zu 2 GW. Die notwendige Höhe der Reserve wird nach einem mit der Europäischen Kommission erarbeiteten Verfahren regelmäßig überprüft.

Netzreserve: Die bereits heute bestehende Netzreserve wird im Grundsatz fortgeführt. Allerdings soll das Volumen perspektivisch durch verschiedene Maßnahmen reduziert werden.

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