Bundeskabinett billigt ARegV

Vom Bundesrat vorgeschlagene Maßgaben übernommen

Die Anreizregulierungsverordnung ist eine zustimmungspflichtige Verordnung. Der Bundesrat hatte am 8. Juli 2016 verschiedene Maßgaben verabschiedet, welche die Bundesregierung nun mit dem Kabinettbeschluss angenommen hat.
„Mit der Verordnung schaffen wir einen investitionsfreundlichen Regulierungsrahmen für den Ausbau der Verteilernetze, ohne dabei den Effizienzgedanken zu vernachlässigen“, vermeldet Staatssekretär Baake. „Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Energiewende auch in den Verteilernetzen zügig und kostenbewusst vorangeht. Zugleich wird die Regulierung durch zusätzliche Veröffentlichungen der Regulierungsbehörde transparenter."
Mit der Novellierung der Anreizregulierungsverordnung modernisiere die Bundesregierung den Investitionsrahmen für Verteilernetzbetreiber. Bei steigenden Erneuerbaren-Anteilen müssen die Verteilernetze in den kommenden Jahren weiter ausgebaut und modernisiert werden, so der Sprecher. Gleichzeitig sollen die Kosten für die Energieverbraucher möglichst gering gehalten werden. Zur Verbesserung der Investitionsbedingungen könne man künftig steigende Kapitalkosten aus Investitionen ohne Zeitverzug bei den Netzkosten berücksichtigen. Im Gegenzug würden durch den jährlichen Kostenabgleich auch Entlastungen bei den Kapitalkosten schneller den Energieverbrauchern zu Gute kommen. Gleichzeitig würden besonders effiziente Netzbetreiber mit einem finanziellen Bonus belohnt werden.
Die Rechtsverordnung tritt nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich noch diesen Sommer in Kraft. Mit der Novelle sollen wichtige Anreize für Investitionen in die Verteilernetze gestärkt werden. Drei Punkte der Novelle seien zentral:
Der Kapitalkostenabgleich werde verbessert: Um die Investitionsbedingungen zu optimieren, werde zur Finanzierung der Verteilernetze erfolge eine vollständige Anerkennung der Investitionskosten ohne Zeitverzug. Investitionen können so umgehend über die Netzentgelte refinanziert werden. Die bisherigen Budgets zur Anreizregulierung (Sockeleffekt, Erweiterungsfaktor, Investitionsmaßnahme) werden abgeschafft und die Kosten werden nicht mehr periodisch, sondern jährlich abgeglichen.
Wirksame, technologieneutrale Effizienzanreize: Der Effizienzvergleich der Netzbetreiber habe sich bewährt. Die praktische Durchführung werde dadurch gestärkt, dass die Bundesnetzagentur zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten erhält. Zudem sollen effiziente Netzbetreiber mit einem Bonus belohnt werden.
Verfahrensregeln und Transparenzvorgaben: Für Verbraucher und Investoren sind die komplexen Prozesse der Netzregulierung oft nur schwer nachvollziehbar. Mehr Transparenz solle Informationsdefizite abbauen. Für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber bleibe alles beim wie bisher, aber Anpassungen bei Verfahrensvereinfachungen und Transparenzvorgaben würden künftig für alle Netzbetreiber gelten.

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