Energiewende soll nun durchstarten

Verbände sehen im EEG 2017 allerdings vor allem verpasste Chancen

Der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat haben am 8. Juli weitreichende energiepolitische Beschlüsse gefasst. Die von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Gesetze zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien, zur Weiterentwicklung des Strommarktes und zur Digitalisierung wurden damit laut seiner 10-Punkte-Agenda planmäßig in die Wege geleitet. Sie können in wesentlichen Teilen ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten.
"Mit den heutigen Beschlüssen des Deutschen Bundestages und des Deutschen Bundesrates vollenden wir, was wir uns zu Beginn der Legislaturperiode vorgenommen haben“, erklärt Bundesminister Gabriel in einer Pressemitteilung. „Wir haben alle wesentlichen Rahmenbedingungen geschaffen, damit die nächste Phase der Energiewende beginnen kann. Dies ist die größte Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung in den 90er Jahren. Wir schaffen einen klaren ordnungsrechtlichen Rahmen, in dem die Kapazitäten vorgehalten werden, die von Kunden nachgefragt werden - nicht mehr, aber auch nicht weniger.“ Die Versorgungssicherheit soll auf diese Weise effizient gewährleistet werden. Mit der Reform des EEG mache der Bund die erneuerbaren Energien fit für den Strommarkt. Die Bundesrepublik steige um von politisch festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche Ausschreibungen. Die Umstellung sichere Wettbewerb und Akteursvielfalt – ein Markenzeichen der deutschen Energiewende. Der Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch von solle so von heute 33 Prozent auf 45 Prozent in 2015 steigen.
Verbände äußerten sich dazu kritisch:
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V.: "Dieses Gesetz ist nicht der große Wurf, als den es die Bundesregierung gerne verkaufen möchte. Das EEG ist aus Sicht der Solarwirtschaft Ausdruck zaghafter Korrekturen und verpasster Chancen. Statt beherzt neuen Geschäftsmodellen den Weg zu ebnen, verharrt die Bundesregierung bei dem Versuch, den Ausbau der Photovoltaik Kilowattweise zu steuern. Damit bleibt das Land der Energiewende weit hinter seinen Möglichkeiten und den Klimaschutzbeschlüsse von Paris zurück."
Deutliche Drosselung der Energiewende, leichte Verbesserungen im Detail sieht der BEE.  Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. bilanziert: „Der mit dem EEG 2017 vorgenommene Systemwechsel hin zu Ausschreibungen ist ein deutlicher Rückschlag für die dezentrale Energiewende. Bislang war das EEG der Motor für den Ausbau sauberer Energien, mit der heutigen Reform dient es dagegen in erster Linie der Bewahrung fossiler Energieträger und der deutlichen Drosselung beim Tempo der Energiewende.“
Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht in der EEG-Reform neue Herausforderungen: „Der Gesetzgeber stellt die erfolgreiche und absolut preiswerte Windenergie vor große Herausforderungen. Wir sehen in Ausschreibungen ein schwieriges Instrument, um den vielfältigen und dynamischen deutschen Markt weiter zu entwickeln und die Energiewende voran zu bringen. Die Branche steht vor einem Strukturbruch auf Seiten der Marktakteure. Wir nehmen den neuen gesetzlichen Rahmen zur Kenntnis und werden mit diesem arbeiten“, erklärt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie auf der Verbandshomepage.

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