Kritik an EEG-Ausschreibungsverfahren

Fachleute kritisieren die Neuregelungen zu den EEG-Ausschreibungen bei Bundestagsanhörung

Bei einer Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages am 4. Juli 2016 erhielten Vertreter von Verbänden und der Wissenschaft Gelegenheit sich zum eingebrachten Entwurf eines "Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien" zu äußern. Der VKU begrüßt, dass mit der EEG-Reform 2016 die Förderung erneuerbarer Energien auf Ausschreibungen umgestellt werde. Dies steigere den Wettbewerb und verbessere die Kosteneffizienz des EEG. Zudem lasse sich mit Ausschreibungen der EE-Zubau steuern. Dies sei wichtig, damit auch die übrigen Akteure der Energiewende – insbesondere die Netzbetreiber – einen verlässlichen Rahmen für ihre Investitionen erhielten. Eventuelle Bürgerenergie-Ausnahmen müssten auch für Kooperationen zwischen Bürgern, Stadtwerken und Kommunen gelten, weil viele Stadtwerke auf diesem Wege hunderten von Bürgern die Chance böten, an Windprojekten teilzuhaben. Die vorgeschlagene Einmaldegression würde viele Windparks, die aktuell in der Entwicklung sind, in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Davon seien auch viele Stadtwerkeprojekte betroffen. Der VKU rät daher von dieser Maßnahme ab. Da Ausschreibungen in Kürze eingeführt werden, sieht der VKU keine Notwendigkeit den Zubau noch weiter durch eine Einmaldegression zu drosseln. Gleiches fordere nach Informationen der Zeitung für kommunale Wirtschaft (zfk) der deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband und der Deutsche Landkreistag: Verschiedene Maßnahmen seien notwendig, um Bürger-Energieprojekte zu stärken. Kleinen Akteuren sollten keine großen Hürden in den Weg gelegt werden. Bürgerenergiegesellschaften und Stadtwerke sollten zudem besser kooperieren können. Laut Pressedienst des Bundestages äußerte Professor Klaudia Kemfert vom DIW Berlin Zweifel, dass die Erneuerbaren-Ziele der Bundesregierung durch Ausschreibung erreicht werden können. Erfahrungen aus anderen Ländern würden zeigen, dass es keinesfalls sicher sei, dass die Vergütungshöhen sinken. Es bestehe zudem die Gefahr, dass die Ausbaukorridore nicht erreicht würden.

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