Neues Merkblatt veröffentlicht

BAFA revidiert Förderung für Wärme- und Kältenetze

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichte am 14. Juni 2016 ein aktualisiertes Merkblatt „Wärme- und Kältenetze zur Darlegung der Zulassungsvoraussetzungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 21. Dezember 2015 (KWKG 2016)“.


Das verbindliche Merkblatt legt insbesondere die Anforderungen dar, die das BAFA an den für die Zulassung des Neu- oder Ausbaus von Wärme- oder Kältenetzen nach dem KWKG 2016 erforderlichen Prüfvermerk eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt. Das KWKG 2016 sieht als Voraussetzung einer Förderung unter anderem vor, dass bestimmte Angaben künftiger Betreiber von Wärme- oder Kältenetzen zum Beispiel zum Inbetriebnahmezeitpunkt, zum Einsatz industrieller Abwärme, zur Leitungslänge oder zu den ansatzfähigen Investitionskosten von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft sein müssen (vgl. § 30 KWKG 2016).


Die neuen Vorgaben sollen grundsätzlich für alle Zulassungsanträge auf eine Förderung nach dem KWKG 2016 für Wärme- und Kältenetze, die ab dem 1. Januar 2016 vollständig beim BAFA eingegangen sind, gelten. Das Merkblatt steht derzeit noch einem Vorbehalt, da das KWKG 2016 der Europäischen Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung vorliegt und eine endgültige Genehmigung noch aussteht.

Zurück

Archiv