Anpassung der EEG-Umlage-Kriterien?

Besondere Ausgleichsregelung: BMWi kündigt Ergänzung an

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) möchte verhindern, dass Unternehmen bei der EEG-Umlage draufzahlen, nur weil sie erfolgreich Maßnahmen zur Steigerung ihrer Energieeffizienz eingeführt hatten und deswegen nicht mehr als energieintensiv gelten – und somit aus der Umlagenreduzierung herausfallen.
Einem Vorstoß Nordrhein-Westfalens wollte das BMWi zunächst nicht folgen: Das bevölkerungsreichste Bundesland hatte vorgeschlagen, eine vorgelagerte Privilegierungsstufe von 14 bis 17 Prozent Stromkostenintensität mit einer Reduzierung der EEG-Umlage auf 20 Prozent einzuführen. Ein solcher Schritt würde die Zahl der begünstigten Unternehmen ab dem Begrenzungsjahr 2017 deutlich erhöhen und zu einem Anstieg der EEG-Umlage führen. Dies würde den Stromverbrauchern wiederum nur schwer zu vermitteln sein. Allerdings erklärt das Ministerium, dass genaue Zahlen nicht abschätzbar seien.
Da sich in den letzten Antragsverfahren gezeigt hatte, dass Energieeinsparmaßnahmen gerade an den Schwellenwerten der Besonderen Ausgleichsregelung dazu führen können, dass Unternehmen die Schwellen unterschreiten, soll die Besondere Ausgleichsregelung um eine Regelung ergänzt werden, die dies verhindert. Das Ministerium sieht sich somit offenbar veranlasst, dieser unbeabsichtigten Folge der Pflicht zur Einrichtung eines zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystems nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2014 entgegenzuwirken. Wie die angekündigte Neuregelung im Zuge der aktuellen Novellierung des EEG 2016 tatsächlich umgesetzt wird, bleibt jedoch offen.

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