BAFA aktualisiert Antragsportal

Antrag zur Begrenzung der EEG-Umlage auf ELAN-K2 nun geöffnet

Mit Verzögerung stellte das BAFA auf dem Online-Portal ELAN-K2 den diesjährigen Antrag zur Begrenzung der EEG-Umlage zur Verfügung. Jetzt bleiben Antragstellern etwa zwei Monate um das Formular auszufüllen und die erforderlichen Nachweise hochzuladen. Auch das neue Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2016 wurde veröffentlicht. Leider hat das BAFA die Überarbeitungen zum letzten Merkblatt nicht gekennzeichnet. Bei einem Vergleich der Merkblätter erscheinen folgende Punkte wesentlich verändert:

  • Eine Vielzahl von Ergänzungen bezieht sich auf die Ermittlung der Stromkostenintensität nach den Vorgaben der Durchschnittsstrompreisverordnung
  • Zur Ermittlung der Bruttowertschöpfung enthält das Merkblatt einige Neuerungen: zum Beispiel zu den Umsätzen, den Aufwendungen und den sonstigen Kosten
  • Die Anforderungen des BAFA an einen selbständigen Unternehmensteil berücksichtigen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (22. Juli 2015)
  • Zum Erfordernis geeichter Zähler verweist das BAFA im auf sein aktuelles Hinweisblatt vom 5. April 2016
  • Ergänzungen finden sich auch bei Neugründungen und Umwandlungen von Unternehmen
  • Weiter finden sich „dringende Empfehlungen" zur Erstellung der qualifizierten elektronischen Wirtschaftsprüfersignatur. Gleichzeitig wird das BAFA im Antragsjahr 2016 noch einmal WP-Prüfungsvermerke in elektronischer Form auch ohne qualifizierten Signatur zur Fristwahrung akzeptieren, wenn sie bis zum 30. Juni 2016, 24 Uhr, im ELAN-K2-Portal hochgeladen werden. Die Unternehmen müssen die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Datei aber trotzdem nachträglich hochladen, weil es sich um ein antragsrelevantes Dokument handelt
  • Mit dem Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage sollen die Stromrechnungen, die Netznutzungsrechnungen und Stromlieferverträge für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr übermittelt werden. Das Hochladen der Nachweise für einen Dreijahreszeitraum wird nicht gefordert. Anderes gilt für die geprüften Jahresabschlüsse; hier sollen die Dokumentationen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in jedem Antragsjahr jeweils erneut eingereicht werden
  • Außerdem enthält das Merkblatt Hinweise, in welchen Fällen Antragssteller eine WP-Bescheinigung der Vorjahre korrigieren und die Korrektur dem BAFA mitteilen sollen
  • Schließlich empfiehlt das BAFA den Antragstellern dringend sich im ELAN-K2-Portal Gewissheit darüber verschaffen, dass der Antrag erfolgreich eingereicht wurde und unter der Kategorie "eingereichte Anträge" angezeigt wird
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