EEG 2016: BMWi leitet Länderanhörung ein

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird derzeitig grundlegend überarbeitet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlichte am 14. April 2016 einen Referentenentwurf (RefE) zum EEG 2016 und hat gleichzeitig die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Die Höhe der EEG-Vergütungen soll künftig nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen wettbewerblich am Markt ermittelt werden. Laut BMWi sind drei Leitgedanken bei der EEG-Novelle 2016 von zentraler Bedeutung:

· Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll im Rahmen des Ausbaukorridors erfolgen,
· der Ausbau soll kosteneffizient sein; dies bedeutet, dass diejenige Vergütung gezahlt wird, die für einen wirtschaftlichen Betrieb einer Anlage erforderlich ist,
· die Ausschreibungen sollen allen Akteuren faire Chancen ermöglichen; dies soll für die verschiedenen Regionen in Deutschland und die unterschiedlichen Akteursgruppen gelten. Hierzu zählen bspw. kleine und mittlere Akteure, Bürgerenergiegenossenschaften oder lokal verankerte Projektentwickler.

Der Referentenentwurf umfasst als Mantelgesetz zwei Artikel:

· Artikel 1: Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016) sowie
· Artikel 2: Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG)

Das WindSeeG ergänzt die Bestimmungen der EEG-Novelle 2016 um die notwendigen Bestimmungen zur Windenergie auf See und wird bis zum Kabinettstermin als Artikel 2 an der gekennzeichneten Stelle in den Entwurf der EEG-Novelle implementiert. Bei diesen Entwürfen handelt es sich um Entwürfe des BMWi, die noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden sind.

Quelle: http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=763350.html

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