Weniger Förderung ab April

Fördersätze für Windenergie an Land und für Biomasse sinken

Ab 1. April 2016 sinken die Fördersätze von Windenergieanlagen an Land um 1,2 Prozent und von Biomasse um 0,5 Prozent. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2014 müssen die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse quartalsweise angepasst werden. Bewegt sich der Zubau bei Windenergieanlagen innerhalb des gesetzlichen Korridors (2.400 bis 2.600 Megawatt), ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4 Prozent pro Quartal vorgesehen.

Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Förderung von Windenergieanlagen an Land um 1,2 Prozent und von Biomasse um 0,5 Prozent zum 1. April 2016 gekürzt werden. Der Netto-Zubau für Windenergie an Land liegt mit etwa 3.712 Megawatt erneut deutlich oberhalb des Zubaukorridors. Bewegt sich der Zubau bei Windenergieanlagen an Land innerhalb des gesetzlichen Korridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4 Prozent pro Quartal vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt. Bei Biomasse bewegt sich der Zubau mit 67 Megawatt wieder unterhalb der angesetzten Zubaugrenze von 100 Megawatt ab der die Förderung zusätzlich zu der Basisdegression von 0,5 Prozent gekürzt wird.

Die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse müssen nach den Regeln des Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2014 ab 2016 quartalsweise angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau im Bezugszeitraum von zwölf Monaten. Dieser ist in diesem Fall früher angesetzt als bei Photovoltaik, so dass die Förderhöhe früher berechnet und bekannt gegeben werden kann. Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Fördersätze sind die Zubauzahlen der Monate November 2014 bis Oktober 2015 berücksichtigt worden.

Quelle: www.bundesnetzagentur.de

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