BHKW: Änderung beim Hocheffizienz-Nachweis

EU-Verordnung fordert neue Wirkungsgrad-Referenzwerte bei Hocheffizienz-Kriterium

BHKW-Hersteller und Sachverständige müssen für Neuanlagen für den Nachweis der Hocheffizienz neue harmonisierte Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme zu Grunde legen. Von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt hat die EU am 12. Oktober 2015 die EU-Verordnung 2015/2402 beschlossen. Die delegierte Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2016 und ist in allen Teilen verbindlich und in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar gültig.

Wofür werden harmonisierte Referenzwerte benötigt?

Um die Primärenergieeinsparung von KWK-Anlagen gegenüber einer getrennten Bereitstellung von Strom in Kraftwerken und Wärme in Heizkesseln zu berechnen, werden Referenzwerte benötigt. Die harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte werden in einer Verordnung in Form einer Werte-Matrix unterteilt nach Baujahr und Brennstoffart dargestellt. Gemäß der Richtlinie 2012/27/EU ist die erzielbare Primärenergieeinsparung ein wichtiges Kriterium dafür, ob eine KWK-Anlage gemäß den Vorgaben der EU gefördert werden darf.
KWK-Anlagen in Deutschland müssen das EU-Hocheffizienzkriterium erfüllen, um von einer vollständigen Energiesteuer-Rückerstattung gemäß § 53 a EnStG profitieren zu können.

Aber auch das KWK-Gesetz weist als eine zentrale Forderung die Erfüllung des Hocheffizienzkriteriums auf: In Bezug auf die verringerte EEG-Umlage von derzeit 35 Prozent des Regelsatzes für die Eigenstromverwendung von KWK-Strom gilt ebenfalls der Nachweis der Hocheffizienz als zwingendes Erfordernis. Prinzipiell müssen KWK-Anlagen bis ein MWel eine geringfügige Primärenergieeinsparung aufweisen. KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung über ein MW müssen mehr als zehn Prozent Einsparung nachweisen. Beim Mini-KWK-Impulsprogramm werden in den Förderrichtlinien von den BHKW-Anlagen höhere Primärenergieeinsparungen gefordert. Da die harmonisierten Wirkungsgrade immer nur für einen Zeitraum von wenigen Jahren festgeschrieben werden, begann bereits im September 2014 die Überprüfung der Referenzwerte. Die neuen Wirkungsgrad-Referenzwerte sollen spätestens nach vier Jahren (also im Jahre 2020) überprüft und angepasst werden.

Ergebnis der Referenzwert-Überprüfung

Der Referenzwert für Stromerzeugung aus Erdgas wurde geringfügig erhöht. Der Vergleichs-Wirkungsgrad beträgt nun 53 Prozent statt wie bisher 52,5 Prozent. Um bis zu fünf Prozentpunkte erhöht wurden die Referenzwerte für die Stromerzeugung aus einigen festen und flüssige Biobrennstoffen. Neu aufgenommen wurden harmonisierte Wirkungsgrade für Abwärme, Solarthermie, Geothermie und Kernenergie.

Bei der getrennten Wärmeerzeugung gab es bei flüssigen und gasförmigen Brennstoffen eine Fülle von Anpassungen. So wurden die Wirkungsgrade für Erdgas, Flüssiggas und Biomethan um zwei Prozentpunkte erhöht. Für Biogas erhöht sich der Referenzwert von bisher 70 auf 80 Prozent. Dagegen wurde der Wirkungsgrad-Referenzwert bei den flüssigen Brennstoffen um vier bis fünf Prozentpunkte abgesenkt. Auch bei der getrennten Wärmeerzeugung wurden in der Kategorie „Sonstige“ neue Referenzwerte für Wärmequellen wie Solarthermie oder Geothermie aufgenommen.
Die Überprüfung ergab weiterhin, dass die auf den klimatischen Bedingungen basierenden Korrekturfaktoren nur für Stromerzeugungs-Anlagen gelten sollen, die mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Die Korrekturfaktoren für vermiedene Netzverluste wurden in Bezug auf die Spannungsgrenzwerte und den Wert der Korrekturfaktoren aktualisiert.

Auswirkungen der neuen Wirkungsgrade

Das BHKW-Infozentrum hat auf Basis der neuen Referenz-Wirkungsgrade und den Korrekturfaktoren einige in der Vergangenheit angefertigte Hocheffizienznachweise im Leistungsbereich zwischen 30 kW und 500 kW neu berechnet. Bei erdgasbefeuerten KWK-Anlagen kommt es zu geringfügen Abweichungen bei der Primärenergie-Einsparung in Höhe von bis zu 0,5 Prozentpunkten. Die berechneten Primärenergieeinsparungen von Pflanzenöl-BHKW erhöhen sich im Schnitt um drei Prozentpunkte. Biogasbetriebene KWK-Anlagen weisen nach der neuen EU-Regelung eine um rund zwei Prozentpunkte geringere Einsparung auf.

Quelle: www.bhkw-infozentrum.de

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