EEG-Umlage: Einheitliches Datenmeldeverfahren

ÜNB bieten bundesweit einheitliches Verfahren zur Datenmeldung gemäß § 74 Satz 4 EEG

Der § 74 EEG verpflichtet Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), Letztverbraucher und der Eigenversorger gegenüber dem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), zur Datenmeldung über die an Letztverbraucher gelieferten bzw. die selbstverbrauchten Strommengen. Ab dem Jahr 2016 bieten die ÜNB für diesen Meldeprozess auf der gemeinsamen Internetpräsenz ein bundesweit einheitliches Verfahren an, das eine elektronische Datenmeldung automatisiert gewährleistet. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes würden nach Angabe der ÜNB berücksichtigt.
Die Möglichkeit zur bundesweit einheitlichen Datenmeldung wird optional und zusätzlich zu den bisherigen Meldeverfahren der einzelnen ÜNB angeboten. Bei dem Verfahren gemäß § 74 Satz 4 EEG wird die Datenmeldung in Form einer XML-Datei via Webservice an den jeweiligen ÜNB übertragen. Die EEG-umlagepflichtigen Strommengen werden dabei über bereits vordefinierte Umlagekategorien an den ÜNB gemeldet. Die Nutzung ist frühestens ab dem 1. Januar 2016 unter www.netztransparenz.de beginnend mit der Monatsprognose für Januar 2016 bzw. der Jahresmeldung für 2015 möglich.

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