Korrigierte Offshore-Haftungsumlage

Die ÜNB haben die Offshore-Haftungsumlage für 2016 korrigiert

Nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sei die Anpassung ihrer Prognose erforderlich geworden, weil die geplante Novellierung des KWKG entgegen der Annahme doch keine Auswirkungen auf die Offshore-Haftungsumlage habe. Diese wird nun folgendermaßen angepasst:

  • Für nicht privilegierte Letztverbräuche 0,04 ct/kWh (Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr).
  • Für die Letztverbrauchergruppe B 0,027 ct/kWh (über 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr hinausgehende Strombezüge).
  • Für die Letztverbrauchergruppe C 0,025 ct/kWh (über 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr hinausgehende Strombezüge für Letztverbraucher, die Unternehmen des produzierenden Gewerbes sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen).

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