Steigende KWK-Umlage 2016

Die ÜNB veröffentlichen die Höhe der KWK-Umlage für 2016

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die Umlagehöhe unter Berücksichtigung des Entwurfes des Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) ermittelt – damit sind alle (vorläufigen) Umlagehöhen für das kommende Jahr bekannt! Der Gesetzesentwurf des KWKG 2016 sieht im Rahmen des Belastungsausgleichs eine Änderung bei den Begrenzungstatbeständen für die verschiedenen Letztverbrauchskategorien vor und hebt hierfür den Schwellenwert für Umlagereduzierungen von 100.000 kWh auf 1 GWh an.

  • Die KWK-Umlage beträgt für nicht privilegierte Letztverbraucher (bis 1 GWh je Abnahmestelle) kommendes Jahr 0,445 ct/kWh. 2015 betrug die Umlage noch 0,254 ct/kWh.
  • Für Letztverbrauchergruppe B mit über 1 GWh/a hinausgehende Verbräuche an einer Abnahmestelle sinkt die Umlage 2016 auf 0,040 ct/kWh (von 0,051 ct/kWh).
  • Für Letztverbrauchergruppe C, entspricht Letztverbraucher, die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sind und deren Stromkosten im abgeschlossenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes übersteigen, würde die KWK-Umlage 2016 dagegen für über 1 GWh hinausgehende Stromverbräuche auf 0,030 ct/kWh ansteigen (2015 noch 0,025 ct/kWh). Die Privilegierungstatbestände gelten entsprechend für Schienenbahnen.

Als Rückfallposition haben die Übertragungsnetzbetreiber, wie schon im Rahmen der Offshore-Haftungsumlage für 2016, die Aufschläge nach „alter“ Rechtslage des KWKG 2012 veröffentlicht, falls die Novelle des KWKG 2016 nicht zum 01.01.2016 in Kraft treten sollte. In diesem Falle rechnen die ÜNB mit einer Umlagehöhe für nicht privilegierte Letztverbraucher von 0,379 ct/kWh, für die Letztverbrauchergruppe B von 0,050 ct/kWh und für die Letztverbrauchergruppe C von 0,025 ct/kWh.

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