EDL-G: Zeitgewinn und monetäre Vorteile durch Pre-Audit

Ein spezielles Pre-Audit und energiesteuerliche Beratung durch Experten von en-control verschafft Zeitgewinn und mindert die Kosten

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet etwa 90.000 Unternehmen, die nicht zur Kategorie der kleinen und mittelständischen Unter-nehmen gehören, ein Energieaudit nach DIN 16247 durchzuführen oder ein Energiemana-gementsystem nach DIN 50001 einzuführen. Bei Nichterfüllung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Dabei sind die Durchführungsbestimmungen unklar und es fehlen ausreichend externe Dienstleister, die eine entsprechende Leistung erbringen können. Dem Bundestag war die Nichterfüllbarkeit dieser Frist durchaus bewusst und bat deshalb die Bundesregierung und das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Rücksicht-nahme bei der Bußgeldverhängung.

Rechtsanwalt Sebastian Igel rät deshalb zu Besonnenheit: "Um einer Strafzahlung zu entgehen, reicht wahrscheinlich der Nachweis eines Unternehmens, dass es sich um die Erfüllung der Vorgaben nach EDG-L in zumutbarem Umfange bemüht hat." Das von Sebastian Igel geführte Energieberatungsunternehmen en-control bietet in diesem Zusammenhang ein sogenanntes Pre-Audit an, das den Nachweis vorbereitender Maßnahmen mit einer energiesteuerlichen Beratung verbindet. So gewinnen Unternehmen Aufschub, um die für sie richtige Entscheidung zwischen Energieaudit oder Energiemanagementsystem treffen zu können. Gleichzeitig mindern sie durch die energiesteuerliche Beratung die beim Strombezug anfallenden Steuern, Abgaben und Umlagen. Investitionsfrei erzielte Finanzmittel können sie dann zur Erfüllung der EDL-G-Vorgaben oder für technische Anlagen zur Energieeffizienzsteigerung einsetzen. Die Leistungen “Pre-Audit” und "energiesteuerliche Beratung” bietet en-control “im Paket“ an, wobei die energiesteuerliche Beratungsleistung auf Basis einer reinen Erfolgshonorierung erbringt.

Aber allein schon der Zeitgewinn von sechs bis acht Monaten wird eine Kostenminderung bewirken, weil sich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage hinsichtlich verfügbarer Auditoren ab Mitte kommenden Jahres egalisieren wird. "Außerdem werden sich aufgrund gewachsener Praxiserfahrungen aller Beteiligten die bisher unklaren Anforderungen der BAFA im Rahmen der DIN 16247 soweit konkretisiert haben, dass sich das geforderte Mindestmaß an Untersuchungen und Bewertungen besser abschätzen lässt", prognostiziert Sebastian Igel. "Auch die Vermeidung nicht zwingend erforderlicher Maßnahmen im wird zu einer Kostensenkung führen." Durch die im Rahmen des Pre-Audits durchgeführten Schritte sollte in ausreichendem Maße nachgewiesen werden, dass sich das Unternehmen in zumutbarer Weise bemüht hat, einen externen Dienstleister zu beauftragen und nicht schlicht abgewartet hat, sondern erste vorbereitende Schritte zur Durchführung eines Energieaudits oder Einführung eines Energiemanagementsystems gegangen ist. Das mit Verschiedenen Verbänden abgestimmten Leistungspaket „Pre-Audit“ bietet en-control zu einem Festpreis an. Soweit im Anschluss von dem Kunden auch der Auftrag zur tatsächlichen Durchführung eines Energieaudits oder Einführung eines Energiemanagementsystems folgt, werden die Kosten des Pre-Audits vollständig angerechnet.

In Zukunft kommen auf Unternehmen zur Erfüllung der  EDL-G-Verpflichtungen erhebliche Kosten zu. Ein Pre-Audit kann das nicht verhindern, bestenfalls für Aufschub sorgen und dadurch abmindern. Wenn Unternehmen sich jedoch ohnehin mit Energiekosten auseinandersetzen müssen, kann die Kombination von Pre-Audit und energiesteuerlicher Beratung sicherstellen, dass investitionsfreie Möglichkeiten zur Vermeidung von Steuern, Abgaben und Umlagen von Unternehmen voll ausgeschöpft werden.

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