Energieaudit nach EDL-G: Frist setzt Unternehmen unter Druck

en-control rät zu Besonnenheit, denn vorbereitende Maßnahmen verschaffen Zeit und mindern Kosten

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDG-L) verpflichtet Unternehmen, die nicht zur Kategorie der KMU gehören, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN 16247 durchzufüh-ren oder alternativ ein Energiemanagementsystem nach DIN 50001 einzuführen. Bei Nichter-füllung sieht das Gesetz Bußgelder in Höhe bis zu 50.000 Euro vor. Diese Frist erscheint ab-surd kurz vor dem Hintergrund, dass nicht genügend Dienstleister zu Verfügung stehen, die für etwa 90.000 betroffene Unternehmen eine entsprechende Leistung erbringen könnten. Dem Bundestag ist die Nichterfüllbarkeit der Frist durchaus bewusst und bat deshalb Bundes-regierung und das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Rücksichtnahme bei der Bußgeldverhängung.


Experten raten zu Besonnenheit: Zurzeit reicht wahrscheinlich der Nachweis, dass man sich um die Erfüllung der Vorgaben nach EDL-G in zumutbarem Umfange bemüht habe. Das Energieberatungsunternehmen en-control bietet diesbezüglich ein Pre-Audit an, das den Nachweis vorbereitender Maßnahmen mit einer energiesteuerlichen Beratung verbindet. So erhalten Unternehmen Aufschub, um die richtige Entscheidung zwischen Energieaudit oder Energiemanagementsystem zu treffen. Gleichzeitig mindern sie durch energiesteuerliche Beratung die beim Strombezug anfallenden Steuern, Abgaben und Umlagen. Sie erhalten investitionsfrei erzielbare Mittel, die sie zur Erfüllung der EDL-G-Vorgaben nutzen oder zur Energieeffizienzsteigerung einsetzen.


Aber allein schon der Zeitgewinn von einigen Monaten bewirkt eine Kostenminderung, weil sich Angebot und Nachfrage hinsichtlich verfügbarer Auditoren egalisieren wird. "Außerdem konkretisieren sich die unklaren Anforderungen der DIN 16247 soweit, dass sich das Mindestmaß an Untersuchungen besser abschätzen lässt", prognostiziert Geschäftsführer Sebastian Igel. Auch kann auf nicht zwingend erforderliche Maßnahmen verzichtet werden. „Der zu erwartende Aufwand birgt erhebliche Kosten für geringen Nutzen“, warnt Sebastian Igel weiter. Nach seiner Schätzung liegt bei Krankenhäusern die finanzielle Belastung in den nächsten zehn Jahren für Personal und Dienstleister bei durchschnittlich 100.000 Euro. Bundesweit kann im Krankenhausbereich daher von einer Kostenbelastung von mindestens 200 Millionen Euro ausgegangen werden. Der Nutzen eines Energieaudits bleibt zweifelhaft, weil im Endergebnis Unternehmen Zeit und Geld investieren, um vom externen Auditor nur zu erfahren, was sie diesem zuvor selbst mitgeteilt haben. Personelle und finanzielle Ressourcen dienen einzig dafür, den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. „Gleichzeitig ist nicht zu erwarten, dass die Kosten für diesen Aufwand durch Energie-Effizienzgewinne refinanziert werden können“, sagt Sebastian Igel.


Die kurze Fristsetzung verantwortet die Bundesregierung. Sie hatte die am 25.10.2012 in Kraft getretene EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) nicht fristgerecht bis 05. Juni 2014 in deutsches Recht umgesetzt. Die Bundesregierung verzögerte die Einführung solange, bis die EU-Kommission am 22.07.2014 ein förmliches Verfahren gegen sie einleitete. Deutschland musste im Falle einer fortwährenden Nicht-Umsetzung ab dem Zeitpunkt mit empfindlichen Strafen aus Brüssel rechnen. Die Bundesregierung ließ aber noch weitere zehn Monate verstreichen, bis sie die EU-Richtlinie als Ergänzung des EDL-G umsetzte. Besonders brisant: Bereits in der EU-Richtlinie vom Oktober 2012 war eine Frist bis 05.12.2015 fixiert. Dem Bundestag war die Nichterfüllbarkeit der zeitlichen Vorgaben anscheinend bewusst: Das BAFA, als verantwortliche Bundesbehörde, wurde dazu aufgefordert, dem Umstand einer nicht möglichen Fristeinhaltung bei der Entscheidung über Bußgelder Rechnung zu tragen, was in einem Merkblatt für Energieaudits vom 13.05.2015 des BAFA in § 6 Bußgeldvorschriften dokumentiert ist.


Rechtsanwalt Sebastian Igel rät dazu, mit geringstem Einsatz die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. „Nicht aus Unwissenheit verzichten Unternehmen auf Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, sondern aufgrund personell-organisatorischer oder finanzieller Sachzwänge“, weiß der Experte. Der Erkenntnisgewinn aus einem Energieaudit führt deshalb nicht zwangsläufig zu mehr Energieeffizienz. Sinnvoller sei es stattdessen, zunächst die beim Strombezug anfallenden Steuern, Abgaben und Umlagen zu minimieren und frei gewordene Finanzmittel in technische Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung einzusetzen. Durch eine genaue Prüfung durch Spezialisten können Unternehmen solche investitionsfreie Kostensenkungen erzielen. Die Leistungen “Pre-Audit” und ”energiesteuerliche Beratung” bietet en-control im Paket an, wobei en-control die energiesteuerliche Beratungsleistung auf Basis einer reinen Erfolgshonorierung erbringt.

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