Kritik am Referentenentwurf zur KWKG-Novelle

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erkennt den Willen zur Förderung neuer KWK-Vorhaben, sieht aber gleichzeitig Klärungsbedarf

Ein neuer Referentenentwurf zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) verspricht Impulse für den weiteren Zubau von hocheffizienten KWK-Anlagen. Die Fördersätze für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, sollen demnach steigen. Jedoch seien KWK-Projekte, die Kohle als Brennstoff verwenden, künftig nicht mehr förderfähig, heißt es im Referentenentwurf weiter. Eine Förderung von Gas-KWK-Anlagen, die Kohle-KWK-Anlagen ersetzen, werde intensiviert.

Für bestehende gasbefeuerte KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung werde eine bis Ende 2019 befristete Förderung eingeführt, um die Stilllegung effizienter Strom- und Wärmeversorgung zu verhindern und die entsprechenden CO2-Mengen einzusparen. Zudem würden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Flexibilisierung des Anlagenbetriebs zu stärken. Selbstverbrauchter KWK-Strom soll dagegen künftig keine Förderung mehr erhalten, weil KWK-Projekte zur Eigenversorgung überwiegend rentabel betrieben werden können. Ausgenommen seien kleinere Anlagen (bis 50 kW elektrischer Leistung) sowie Anlagen in der energieintensiven Industrie, weil in diesen Bereichen ohne Förderung keine Wirtschaftlichkeit der Projekte gegeben sei.

Der Referentenentwurf prognostiziert einem Anstieg der Kosten der KWK-Förderung durch das Gesetz, die von den Stromverbrauchern im Rahmen der KWK-Umlage getragen würden. Der konkrete Umfang der Mehrkosten hänge von den Investitionen in hocheffiziente KWK-Anlagen sowie Wärmenetze und -speicher ab; schätzungsweise gegenüber dem aktuellen Stand bis zu 850 Mio. € pro. Die Kostendecke für die KWKG-Umlage werde entsprechend auf 1,5 Mrd. €/Jahr angehoben. Damit die gestiegenen Kosten nicht allein von den Privathaushalten und dem Mittelstand getragen werden müssen, werde der Schwellenwert, bis zu dem die volle Umlage zu zahlen sei, von derzeit 100.000 kWh auf ein GW angehoben und die bestehenden zwei Gruppen privilegierter Endkunden würden in einer Gruppe mit einem einheitlichen Kostenbeitrag von 0,035 ct/kWh zusammengefasst. Die Kosten für nichtprivilegierte Endkunden stiegen bei Ausschöpfung des Deckels von derzeit rund 0,25 auf bis 0,53 ct/kWh.
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU, sieht im Entwurf zur KWKG-Novelle zwar eine Weiterentwicklung gegenüber dem Eckpunktepapier aus dem März 2015. Allerdings dürften auch die leicht erhöhten Fördersätze nicht ausreichen, um die Bestandssicherung und den Ausbau der Klimaschutztechnologie KWK zu erreichen. "In Kombination mit dem deutlich niedrigeren KWK-Ausbauziel (das im ersten Halbjahr 2015 schon etwa erreicht wurde) sehen wir in dem Entwurf nicht das erhoffte klare Bekenntnis zur KWK. Wir fordern stattdessen, das bisherige KWK-Ausbauziel ins Jahr 2025 zu strecken und von der realen Absenkung des Ziels abzusehen", so Reck.

Auch inhaltlich seien noch einige Fragen offen: So sei weiterhin unklar, warum Kraftwerke unter 10 MW Leistung von der Bestandsförderung ausgenommen sind. "Dies macht weder aus energiewirtschaftlicher noch aus Sicht des Klimaschutzes Sinn", betont Reck. So erfreulich die Einführung der Bestandsförderung als Reaktion auf die Entwicklungen am Strommarkt sei, so müsse diese für alle Anlagen gelten, die am Strommarkt teilhaben. Es gelte nun, die Novelle zügig auf den Weg zu bringen, um ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2016 zu erreichen. "Die Unternehmen sind dringend auf die verbesserte Förderung angewiesen", warnt Reck.

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