EEG 2014: Begünstigung weiterer Unternehmen

Ein Referentenentwurf des BMWi fordert die Erweiterung der Branchenliste zur Besonderen Ausgleichsregelung im EEG

Neue wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass weitere Branchen die Kriterien der Europäischen Kommission für die Begünstigung erfüllen. Hierbei handelt es sich um die beiden Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie der Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen. Diese Branchen stehen den bereits in der Liste 2 der Beihilfeleitlinien aufgeführten Branchen gleich und können zukünftig ebenfalls im Rahmen der Besondere Ausgleichsregelung entlastet werden.

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